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Geschrieben von Marianna81 am 08.06.2019, 15:31 Uhr

Ich melde mich hier nochmal mit etwas mehr Infos.

Es geht um unseren gemeinsamen Sohn. Mein Ex ist Deutscher, unser Sohn auch, ich bin Russin, habe hier einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Nach der Geburt des Kindes, wir waren nicht verheiratet, habe ich, vermutlich wegen geistiger Umnachtung, dem gemeinsamen SR zugestimmt. Diese wurde auch beim zuständigen JA beurkundet.

Nach der Trennung, der Junge war damals etwas älter, als 1 Jahr, haben wir uns getrennt. Unser Sohn lebt seitdem durchgehend bei mir.

Der Umgang mit dem KV fand sehr unregelmäßig statt, auf Beratungsgespräche, bzw. Mediation ging er nicht ein oder brach diese ab.

Ziemlich schnell würde ich mit den Vorschlägen bombardiert,mich soll das Kind ihm sowie der damaligen Freundin überlassen, da ich selbst nicht in der Lage bin mich um das Kind zu kümmern.

Es folgten mehrere Drohungen, Meldungen beim JA, der Polizei usw. Er blockierte auch unsere Reisen zu meiner Familie nach Russland.

Irgendwann würde es mir zu bunt, und ich stellte einen Antrag auf das ASR beim Familiengericht. Diesem wurde statt gegeben.

Zwischen dem 3 und 6 Lebensjahr des Sohnes gab es keinen Umgang mit dem Vater, da dieser Abstand brauchte.

Danach gab es Umgang, zwischen 6 und 9 mal pro Jahr. Anrufe oder WhatsApp sind selten.

Er fragte nie von sich aus, wie es dem Sohn geht, wie es in der Schule läuft etc.Wenn er aber etwas wissen wollte, hat er die Informationen immer von mir bekommen.

Jetzt meint er, Sorgerecht=Mitspracherecht. Er möchte mitentscheiden.

Das Problem ist: so oft ich es versucht habe, ihm diese oder jene Entscheidung von mir zu erklären- die Reaktion ist immer dagegen. Wie zuvor, werden wir nicht auf den gemeinsamen Nenner kommen. Z.B. was die Schule betrifft oder Medikamentengabe(der Junge hat ADHS).

Mein Ex hat nie aktiv am Leben unseren Sohnes teilgenommen, stachelt das Kind gegen mich oder Großeltern auf, momentan hat unser Sohn gesundheitlich schwer zu kämpfen.Mal anrufen oder im Krankenhaus besuchen? Fehlanzeige. Mal mit der ganzen Angelegenheit zu warten, bis unserem Sohn besser geht? Nein, meinte mein Ex, der Junge wird es schon überleben.

Vor kurzem hab ich erfahren, das er sich in einer Ambulanz einer Diagnostik unterzog. Dabei kam raus dass er Asperger Autistisch ist. Es erklärt evtl. fehlende Empathie und stark ausgeprägte emotionale Blindheit.

Ich habe nie den Umgang verhindert, werde es auch weiterhin nicht machen. Unter diesen Voraussetzungen halte ich das gemeinsame SR für unmöglich.

Danke fürs lesen.
LG

 
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