Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von luvi am 08.06.2019, 17:16 Uhr

@ cube

Hallo,
Ich befürchte, mein Post wurde anders verstanden, als ich es gemeint haben.

Mir ging es um folgende Aussage von Cube:
"Nichts desto trotz - auch in Dtl haben zunächst beide Eltern das SG - es kann aber aberkannt werden."
Und das stimmt so nicht. In Deutschland hat eine eine nicht verheiratete Mutter zunächst alleine das SR, außer es wird das gemeinsame SR beantragt und genehmigt.

Natürlich hat Johanna Recht. Wenn verheiratete ein Kind bekommen, bekommt der Mann automatisch das SR, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.

Mariana,
Wenn er das SR beantragt, musst du Stellung dazu nehmen. Du musst dann darlegen, was dagegen spricht, wenn du nicht einverstanden bist. In deinem Fall würde ich mir Unterstützung bei einem Anwalt suchen.

Sternenschnuppe,
Du kennst ja Fälle... Hast du beruflich damit zu tun?
Ich weiß, dass die Entscheidung nicht immerligisch erscheint, für oder das gemeinsame Sorgerecht. Deshalb habe ich ""EIGENTLICH spricht nur Kindeswohlgefährdung dagegen" geschrieben.

LG luvi

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.