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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 12:04 Uhr

Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Man braucht das Einverständnis des AG, das weiß ich.
Muss man dann auch jeden anderen AG/ Auftraggeber namentlich benennen?
Weiß das jemand?

Und angenommen man würde auf Nachfrage mal da und dort aushelfen, wie ist das dann?

LG
S

 
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