Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 12:04 Uhr |
Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Man braucht das Einverständnis des AG, das weiß ich.
Muss man dann auch jeden anderen AG/ Auftraggeber namentlich benennen?
Weiß das jemand?
Und angenommen man würde auf Nachfrage mal da und dort aushelfen, wie ist das dann?
LG
S
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- Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - suchepotentenmannfürsleben 07.05.13, 12:04
- weiß ich nicht, aber - Leewja 07.05.13, 12:29
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Hase67 07.05.13, 12:34
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Caipiranha 07.05.13, 13:20
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Hase67 07.05.13, 13:24
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - wolfsfrau 07.05.13, 13:57
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - suchepotentenmannfürsleben 07.05.13, 16:25
- Re: so nicht richtig - Benedikte 07.05.13, 22:41
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