Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 12:04 Uhr |
Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Man braucht das Einverständnis des AG, das weiß ich.
Muss man dann auch jeden anderen AG/ Auftraggeber namentlich benennen?
Weiß das jemand?
Und angenommen man würde auf Nachfrage mal da und dort aushelfen, wie ist das dann?
LG
S
weiß ich nicht, aber
Antwort von Leewja am 07.05.2013, 12:29 Uhr
hast du nicht genug um die ohren?
Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Antwort von Hase67 am 07.05.2013, 12:34 Uhr
Hi,
du möchtest das doch freiberuflich machen, oder? Dann brauchst du das Einverständnis nur, wenn dein Arbeitgeber dadurch Wettbewerbsnachteile haben könnte, weil du z. B. im gleichen Bereich wie er tätig bist. Einzelne Auftraggeber musst du natürlich nicht nennen, nein.
Ansonsten schließe ich mich Leewja mal an ;-)
LG
Nicole
Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Antwort von Caipiranha am 07.05.2013, 13:20 Uhr
Du brauchst für jede Nebentätigkeit eine Genehmigung unter Nennung des andere AGs.
Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Antwort von Hase67 am 07.05.2013, 13:24 Uhr
Nein, das stimmt einfach nicht. Falls das in deinem Arbeitsvertrag so steht, ist es unzulässig. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig", aber anzeigepflichtig, wenn z. B. im Rahmen eines 450-Euro-Jobs oder falls dadurch Nachteile für den Hauptarbeitgeber entstehen könnten.
Namentliche Nennung kann kein Mensch verlangen.
LG
Nicole
Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Antwort von wolfsfrau am 07.05.2013, 13:57 Uhr
Hallo,
dazu müsste was in deinem Arbeitsvertrag stehen - ob eine Zweittätigkeit anzeige- und/oder genehmigungspflichtig ist.
Da der "Haupt"arbeitgeber abwägen können muss, ob eine Interessenkonflikt entsteht, müsste er zumindest wissen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt - m.M. gehört da evtl. der Name auch zu.
Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 16:25 Uhr
Ja, ich habe momentan genug zu tun.
Plane aber gerade mein zukünftiges berufliches Leben, deshalb die Frage.
Hintergrund ist insgesamt, dass ich gern mit weniger zeitlichem Aufwand zu kindergünstigeren Zeiten mehr Geld verdienen würde. ;-)
LG
S
Re: so nicht richtig
Antwort von Benedikte am 07.05.2013, 22:41 Uhr
wenn Du Vollzeit arbeitest, musst Du das Eiverstaendnis haben
Du darfst nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten
als Beamtin muss ich Nebentaetigkeiten entweder genehmigen lassen oder anzeigen
ich wuerde mit dem AG sprechen, vielleicht koennen die ja Deine Stunden aufstiocken oder was ist dein Motiv?
Bin verwirrt und postete dies schon bei den diätern, aber jetzt an euch,
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