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Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Thema: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Man braucht das Einverständnis des AG, das weiß ich. Muss man dann auch jeden anderen AG/ Auftraggeber namentlich benennen? Weiß das jemand? Und angenommen man würde auf Nachfrage mal da und dort aushelfen, wie ist das dann? LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 12:04



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

hast du nicht genug um die ohren?

von Leewja am 07.05.2013, 12:29



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hi, du möchtest das doch freiberuflich machen, oder? Dann brauchst du das Einverständnis nur, wenn dein Arbeitgeber dadurch Wettbewerbsnachteile haben könnte, weil du z. B. im gleichen Bereich wie er tätig bist. Einzelne Auftraggeber musst du natürlich nicht nennen, nein. Ansonsten schließe ich mich Leewja mal an ;-) LG Nicole

Mitglied inaktiv - 07.05.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Du brauchst für jede Nebentätigkeit eine Genehmigung unter Nennung des andere AGs.

von Caipiranha am 07.05.2013, 13:20



Antwort auf Beitrag von Caipiranha

Nein, das stimmt einfach nicht. Falls das in deinem Arbeitsvertrag so steht, ist es unzulässig. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig", aber anzeigepflichtig, wenn z. B. im Rahmen eines 450-Euro-Jobs oder falls dadurch Nachteile für den Hauptarbeitgeber entstehen könnten. Namentliche Nennung kann kein Mensch verlangen. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 07.05.2013, 13:24



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hallo, dazu müsste was in deinem Arbeitsvertrag stehen - ob eine Zweittätigkeit anzeige- und/oder genehmigungspflichtig ist. Da der "Haupt"arbeitgeber abwägen können muss, ob eine Interessenkonflikt entsteht, müsste er zumindest wissen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt - m.M. gehört da evtl. der Name auch zu.

von wolfsfrau am 07.05.2013, 13:57



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Ja, ich habe momentan genug zu tun. Plane aber gerade mein zukünftiges berufliches Leben, deshalb die Frage. Hintergrund ist insgesamt, dass ich gern mit weniger zeitlichem Aufwand zu kindergünstigeren Zeiten mehr Geld verdienen würde. ;-) LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 07.05.2013, 16:25



Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

wenn Du Vollzeit arbeitest, musst Du das Eiverstaendnis haben Du darfst nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten als Beamtin muss ich Nebentaetigkeiten entweder genehmigen lassen oder anzeigen ich wuerde mit dem AG sprechen, vielleicht koennen die ja Deine Stunden aufstiocken oder was ist dein Motiv?

von Benedikte am 07.05.2013, 22:41