peekaboo
âŠ. Folgender SachverhaltâŠ. Beide Eltern verstorben, Kind A lebt im Ausland und Kind B in der NĂ€he des letzten verstorbenen Elternteils und hĂ€lt sich sehr verschlossen. Kann Kind B Einfach Dinge beiseite schaffen und sagen es hat keinen âWertâ. Wo/Wie erhĂ€lt man Einsicht ins Testament, sollte es eines geben und Kind B sagt, es gibt keines⊠Zur Hilf
Sterbefall in Deutschland? Wann war der Sterbefall? Ans Nachlassgericht am zustĂ€ndigen Amtsgericht wenden, einen Erbschein beantragen, dann gehen die Dinge ihren Lauf und dann kannst du, ggf mit rechtlichem Beistand, vom "vor Ort" Kind eine Auflistung fordern. Fehlt darin etwas wesentliches, dann ĂŒber den Anwalt kommunizieren und um Auskunft ĂŒber den Verbleib der Sache um Auskunft bitten. NatĂŒrlich kann Kind B Dinge vorab verschwinden lassen, das muss sich Kind A aber nicht gefallen lassen. Viel Erfolg und gute Nerven.
WĂŒrde mich da dringend rechtlich beraten lassen! Denn durch Eröffnung eines Erbscheins hat man ggf auch negatives Erbe an der Backe, dass man selbst nicht mehr so leicht ausschlagen kann Selber in der gleichen Situation: Mutter vor drei Monaten verstorben, Schwester hat mich erst zwei Tage spĂ€ter informiert (ich selber hab seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr gehabt) Und dann war da Aussage gegen Aussage. Ich habâs mitm Anwalt fĂŒr erbrecht gemacht
PS normalerweise werden die erbberechtigten Personen nach einem Sterbefall vom AG ermittelt und ĂŒber den eingetretenen Erbfall informiert und ĂŒber ihre Rechte/Pflichten und die Fristen belehrt. Daher fragte ich nach, ob erst kĂŒrzlich und in D. Um den Erbschein zu beantragen ist eine Sterbeurkunde vom Erblasser erforderlich.
Mein Opa ist letztes Jahr gestorben und wir (meine Schwestern und ich, Vater vorverstorben) wurden nicht benachrichtigt. Meine Onkels haben versucht das unter sich auszumachen, kamen aber nicht an alles ran und mussten deswegen mit unseren Geburtsurkunden einen Erbschein beantragen. Vorher was auf Seite geschafft haben, werden die auf jeden Fall. Was in bar in der Wohnung war und gewisse MöbelstĂŒcke⊠Das werden wir nicht bemerken
Das stimmt so nicht. Man wird nur angeschrieben, wenn ein Testament oder Erbertrag vorliegt und man darin aufgefĂŒhrt wird. Gilt ganz einfach die gesetzliche Erbfolge, dann bekommt man keine Nachricht ĂŒber Tod und Erbe. Zum Tod wird man ggf. noch vom Ordnungsamt angeschrieben, dass man die Bestattungskosten zu tragen hat, wenn das noch niemand ĂŒbernommen hat. Aber das wars auch.
Aber ist man als Kind nicht automatisch in der gesetzlichen Erbfolge?
Da irrst du. Das passiert wenn ĂŒberhaupt extrem verzögert. Und wenn auch nur dann, wenn es ein Testament gibt oder vorausgehende Erben ablehnen.
Ja. FĂŒr den Pflichtteil. Aber kĂŒmmern muss man sich selbst.
Ja, natĂŒrlich. Wenn der Verstorbenen kein Testament gemacht hat, wird man aber trotzdem nicht angeschrieben auch wenn man erbberechtigt ist
Freunden
Dann ist das bei uns anders. Da hat der Notar die Verpflichtung die gesetzlichen Erben ausfindig zu machen. Er muĂ natĂŒrlich keinen Privatdetektiv beauftragen um irgendwelche verschollenen Cousins 3.Grades ausfindig zu machen, aber in direkter Linie ist das klar. So zumindest die Auskunft eines befreundeten Notars. Ebenso sind auch die Vermögenswerte ausfindig zu machen und Konten und SparbĂŒcher des Verstorbenen sofort zu sperren. Das hat schon so einige hinterbliebene Eheleute in arge finanzielle BedrĂ€ngnis gebracht, weil zunĂ€chst auch vom gemeinsamen Konto gar nichts ging. Auch nicht die BegrĂ€bniskosten.
Ein Notar wird in Deutschland nur mit Auftrag tĂ€tig. Also entweder wenn es ein Testament gibt. Oder ihn Erben zur KlĂ€rung beauftragen. Wie sonst sollte ein Notar vom Tod von Fr. MĂŒller erfahren?
Bei uns geschieht das meines Wissens automatisch ĂŒber die Gerichte relativ zeitnah nach Ausstellung des Totenscheins. Je nach Region werden die Verlassenschaftsagenden da quotenmĂ€Ăig den Notariaten zugeteilt und dann beginnt das Verfahren zu laufen. Trotzdem bleibt natĂŒrlich auch bei uns genug Zeit um gewisse Dinge auf die Seite zu schaffen. Wer zuerst kommt, der findet auch zuerst.
Ich bin angeschrieben worden, als mein GroĂonkel verstarb, dem ich nie begegnet bin. Oder zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Der hat mich garantiert nicht in seinem Testament bedacht. Das muss ĂŒber meine verstorbene Oma und meine verstorbene Mutter bei mir gelandet sein.
So kenne ich das auch. Als mein Opa starb, es gab kein Testament und eine Ăberlebende Ehefrau, war eigentlich allen alles klar. Aber nach einigen Wochen kam eine Einladung zum Nachlassgericht an Oma, die gemeinsamen sechs Kinder sowie eine unbekannte Frau... Ein Kuckuckskind zwischendrin, von dem die Oma nix wusste. Diese hat das ganze auch nicht angeleiert, sie hatte nie Kontakt zum Vater und kein Interesse am Erbe. Also muss mit dem Personenstandsregister gearbeitet worden sein, anders kann ich mir das sonst nicht erklĂ€ren. Deutschland.
In Deutschland ist in Teilen anders herum. Verstirbt jemand, ist man automatisch Erbe. Selbst dann, wenn man es nicht weiĂ das da jemand verstorben ist. Es gilt da die gesetzliche Erbfolge - und damit haben die direkten Erben eben mindestens den Anspruch auf den Pflichtteil. Die Ămter setzen auch mal direkt voraus, das man informiert wurde oder es in der Zeitung gelesen hat Wer das Erbe nicht will, muss selbst aktiv werden und es ablehnen. Macht man das nicht, haftet man halt im Fall von Schulden. Das weit aus gröĂere Problem ist, das Banken, Versicherungen usw nicht automatisch in Kenntnis gesetzt werden. Auch nicht darĂŒber, wer alles Erbe ist. Das weiĂt man halt mittels Erbschein nach. Wer den hat, darf bestimmen. Das gibt halt denen, welche noch schnell was auf die Seite schaffen wollen, recht leichten Zugang. Konto usw kann man ja vielleicht noch nachweisen, bei beweglichen GĂŒtern wird es aber halt schwer. Zwar ist es strafbar direkt solche Dinge zu verĂ€uĂern und das dann nicht anzugeben, aber wie will man das denn beweisen wenn zB der Kontakt ĂŒber lĂ€ngere zeit eingeschlafen war. Das ganze jetzt unter der PrĂ€misse, es gibt kein Testament. Mit Testament - was dann hoffentlich nicht nur daheim liegt, sondern beim Amtsgereicht, geht das ganze etwas andere Bahnen. Da tut man sich und der Familie dann auch den Gefallen - bei entsprechenden Vermögen oder Komplikationen - jemanden von auĂerhalb mit dessen Umsetzung zu beauftragen. der ĂŒbliche weg ist halt dann der Notar.
Ja, weil irgend jemand abgelehnt hat. Dann geht das so. Sonst nicht. Da prĂŒft auch niemand, ob das so richtig aufgeteilt wurde. AuĂer eine Partei geht vor Gericht.
Ja, aber du wirst nicht informiert, was der Verstorbene zu vererben hat. Wenn du die Person nicht nĂ€her kennst, keinen Kontakt hattest, dann ist das quasi unmöglich einzuschĂ€tzen... Und wenn man bei entfernten Verwandten angeschrieben wird, dann haben ja alle die in der Erbfolge vor einem sind, das Erbe auch schon ausgeschlagen.... Da wĂ€re ich ganz vorsichtig, das Erbe einfach anzunehmen. Du könntest viele Schulen erben und mĂŒsstest vermutlich auch den ganzen organisatorischen Krem erledigen wie Wohnungsauflösung etc pp...  Â
Auto des Elternteils wurde bereits von Kind A verkauft âŠ
.
Das Auto hat vermutluch das in D lebende Kind verkauft, also nach dem Ausgangspost Kind B, denke ich ma. Falls die verstorbene Person das Auto eh nicht mehr nutzen konnte, war das doch sinnvoll, insbesondere, wenn zu erwarten war oder der Fall schon eingetreten ist, dass (professionelle) Pflege oder gar ein Pflegeheimaufenthalt erforderlich ist. Mir scheint, Kind B hat sich gekĂŒmmert ... Offensichtlich ist das VerhĂ€ltnis zwischen A und B nicht das beste (- fĂŒr so etwas ist allerdings meistens nicht nur eine Seite verantwortlich -) und vielleicht hat es schon GrĂŒnde fĂŒr die Annahme, aber dennoch hat es fĂŒr mich schon ein GschmĂ€ckle wenn von der im wahrsten Sinne des Wortes "entschwebten" Seite gleich davon ausgegangen wird, dass Dinge "weggeschafft" und/oder aus eigennĂŒtzigen Motiven verscherbelt wurden. So klingt DeinBeitrag nĂ€mlich ...
ĂŒber den Anwalt.... Des weiteren gibt es "Beweise", dass es mit dem wegschaffen so ist... leider Ich glaube es geht Kind A nicht mal so sehr um das Geld, aber um das Prinzip...
Ich sehe, schon rein berufsbedingt, sehr oft Erbengemeinschaften, die "aus Prinzip" bereit sind, sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen, durch diverse Instanzen und ohne RĂŒcksicht auf Verluste. Da werden oft ganz massive eigene Nachteile in Kauf genommen, nur weil man glaubt, der andere hĂ€tte noch mehr Nachteile... teilweise ĂŒber Generationen. Ist "das Prinzip" das wirklich wert..? Im Grunde denke ich - lieber auf Geld verzichten und dafĂŒr habe ich meine Ruhe, das wĂ€re mir viel mehr wert. Geld, das ich im Erbfall nicht bekomme, habe ich auch vorher nicht gehabt - so gesehen stehe ich nicht schlechter da als vorher. Wie ist denn das VerhĂ€ltnis zwischen den Geschwistern oder zwischen dem "Kind" in den USA und anderen Verwandten noch vor Ort..? Kann man sich da z.B. noch ĂŒber die Beerdigung absprechen oder zumindest zur Beisetzung hinfahren - oder sind alle TischtĂŒcher komplett zerschnitten? Wie war der Kontakt zum verstorbenen Elternteil..? Wie gesagt, ich erlebe so oft Erbengemeinschaften, die "aus Prinzip" bis aufs Blut zerstritten sind, von daher - schrillen bei mir die Alarmglocken, wenn Du schreibst, es geht "Kind A nicht mal so sehr um das Geld, aber um das Prinzip". Wie viel ist einem "das Prinzip" umterm Strich wert? Ggf. an Anwalts- und Gerichtskosten, Nerven, Lebenszeit..?
Bei solchen Erbangelegenheiten unterscheiden sich die Wahrnehmungen oft immens und wenn man nur eine Seite kennt, dann klingt das, was die sagt, Ă€uĂerst nachvollziehbar und ist es ja nach DER Schilderung auch. Wir hatten mal in genau so einer Erbgeschichte den Fall, dass wir zufĂ€llig beide Seiten ganz gut kannten (und uns inhaltlich natĂŒrlich rausgehalten und bedeckt gehalten haben) und beide Versionen gehört haben ... Mein lieber Mann, da war, wenn man beide Seiten gehört hat, nix mehr so eindeutig, auch nicht rechtlich, weil da ja das TatsĂ€chliche feststehen muss ... Wie gesagt: Immobilien, Geld auf den Konten und Depots können ja nach dem Tod nicht so leicht weggeschafft/gerĂ€umt werden. Klar, bei GegenstĂ€nden ist es vielleicht einfacher, diese beiseite zu schaffen. Aber wenn man da keine Nachweise hat, dass was da sein mĂŒsste, dann wird es schwer ... Wenn es v.a. "ums Prinzip" geht, wĂŒrde ich schon gar nichts machen, wenn ich keine Nachweise hĂ€tte. Das gibt nur neuen Frust und Ărger. Wie gesagt: so etwas ist der Preis, wenn mannicht prĂ€sent war ...
... schlampig gelesen ...
Ja, ok, aber auch das kann GrĂŒnde gehabt haben, z.B., um noch irge derwas zu begleichen, Bestattungskosten (vielleicht haben die Sorge, Deine Bekannte beteiligt sich an nix ...
).
Gut, ist es ungestreift auf deren Konto gelandet ... aber offensichtlich wurde jankcht verschwiegen, dass die Kutsche jetzt erst verkauft wurde ...
Also, wie gesagt, ich wĂŒrde mich da raushalten ...
Kommt natĂŒrlich immer auf das VerhĂ€ltnis an. Aber als Kind B wĂŒrde ich mich auch bedeckt halten. KĂŒmmern durfte sich vermutlich Kind B, wennâs ums Erben geht, ist Kind A aber zĂŒgig am Start. Sorry, wenn ich in deinem Fall falsch liegen sollte - war eigene ErfahrungâŠ.
Na ja, aber es ist doch sehr oft so, dass sich das Kind kĂŒmmert, das noch in der NĂ€he lebt, d.h. doch aber nicht, dass man deshalb irgendwie mehr Anspruch aufs Erbe hĂ€tte..? Bei uns war es auch so, dass meine Schwester weggezogen war und ich faktisch diejenige war, die sich gekĂŒmmert hat, allein schon, weil ich noch in der NĂ€he wohnte. Vollmachten hatte auch alle nur ich, auch (aber nicht nur) aus rein praktischen GrĂŒnden. Trotzdem habe ich vom Erbe natĂŒrlich alle Rechnungen und Verbindlichkeiten bezahlt und zum Schluss wurde 50:50 geteilt.
Rechtlich hat das Kind in der NĂ€he natĂŒrlich nicht mehr Anspruch, moralisch in meinen Augen aber durchaus. Bei uns war es meine Schwester, die noch vor Ort wohnte und ich diejenige, die weit weg war. Da meine Schwester und mein Schwager meinen Vater bis zum SchluĂ bei allen anfallenden Arbeiten rund um sein kleines Wochenendhaus unterstĂŒtzt und ihn auch gepflegt haben, war es fĂŒr mich immer klar, dass ich keinerlei moralischen Anspruch auf dieses HĂ€uschen habe. Da auch die gesetzliche Erbfolge galt, wurde alles andere zu je 50% gerecht aufgeteilt, das Wochenendhaus ging aber nur an meine Schwester. Ich finde schon, dass man die zeitliche und psychische Belastung des kĂŒmmernden Angehörigen vor Ort nicht unterschĂ€tzen darf und es selbstverstĂ€ndlich, wenn der weiter entfernt lebende Angehörige das auch entsprechend honoriert
Wenn der, der sich weniger gekĂŒmmert hat, sagt, der KĂŒmmernde vor Ort bekommt xy extra, ist das aber die bewusste Entscheidung desjenigen, der insoweit verzichtet. Der, der sich gekĂŒmmert hat, kann das aber m.E. auch moralisch nicht entscheiden gegen den Willen des anderen Geschwisters. Wie gesagt, bei unserer Mutter war ich diejenige vor Ort. Ich hĂ€tte mich aber schĂ€big gefunden, wenn ich deswegen versucht hĂ€tte, meine Schwester zu ĂŒbervorteilen. Rechtlich ist die Lage eh eindeutig.
Darum habe ich ja auch Recht und Moral unterschieden. Ich hĂ€tte es schĂ€big gefunden, wenn ich meine Schwester fĂŒr den Aufwand und meine Entlastung nicht auch irgendwie entschĂ€digt hĂ€tte
Wende Dich an das zustĂ€ndige Verlassenschaftsgericht: Im gĂŒnstigsten Fall gibt es ein im Register hinterlegtes Testament, ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Im Zweifel einen Anwalt einschalten Im Moment des Todes wird ans Finanzamt zb der Kontostand mitgeteilt Wenn beide gleich erben muss a mit b im dem Moment teilen Bzw die Beerdigung draus zahlen etc Wann das Auto verkauft wurde und was mit dem Geld passierte lÀsst sich sich feststellen
Du hast schon ganz viele Antworten dazu bekommen, wie Kind A das Erbe antreten kann. Ich verstehe deine Frage aber so, dass Kind A in Erfahrung bringen will, wie hoch die Vermögenswerte waren oder sind, die es zu erben gibt/gĂ€be. Und das, kann dir niemand sagen. Ohne, dass man das Erbe angetreten ist hat man ja auch kein Recht auf Auskunft. Wenn man weit weg vom Erblasser ist (rĂ€umlich und emotional) ist man auf die AuskĂŒnfte der anderen Verwandten angewiesen. Und ob es nicht viel mehr Schulden als Vermögen gibt erfĂ€hrt man vielleicht auch erst zu spĂ€t, nach Erbantritt, und dann soll man die Schulden zahlen. Leider alles schon erlebt. Wenn man weiĂ bzw. Beweise hat, dass ein Erbnehmer Dinge bereits verĂ€uĂert hat und einen anderen Erbnehmer nicht beteiligte, kann man das im InnenverhĂ€ltnis abrechnen. Aber das ist eben kompliziert. Wie erben so wie so kompliziert ist. Die Frage ist doch: worum geht es deiner Freundin? Will sie Geld? Will sie ErinnerungsstĂŒcke? Will sie nicht von der Schwester ĂŒbervorteilt werden? Denn je nachdem um was es ihr geht wĂŒrde ich ihr raten einen Anwalt einzuschalten (gegen die Schwester, die scheinbar das Erbe nicht nach dem Gesetz aufteilen will) oder die Schwester eben machen zu lassen und froh zu sein, dass sie sich nicht kĂŒmmern muss.
Das Erbe muss man nicht antreten. Das Kind ist automatisch mit dem Tod des Elternteiles Erbe geworden. AuĂer es wurde komplett enterbt. Sonst hat das Kind mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Auch ĂŒber Schulden usw. Wer das Erbe nicht will, muss aktiv werden und es ausschlagen.
Du hat's natĂŒrlich Recht. Ich habe mich falsch ausgedrĂŒckt. Ich meinte, ohne Erbschein bekommt man keine Auskunft. Erbschein kriegt man nur, wenn man auch Erbe ist. Erbe ist man nur, wenn man nicht aktive dagegen gearbeitet hat. Um aber eine entsprechende (hoffentlich gute und richtige) Entscheidung treffen zu können Brauch man Infos, die man aber (wenn Mann nicht gut mit den Verwandten vor Ort ist) wiederum nur mit Erbschein bekommt. Da beiĂt sich die Katze in den Schwanz. War heute Morgen noch recht frĂŒh, als ich schrieb.
Es gibt durchaus einen anderen Weg. Ăber einen Anwalt oder Nachlassverwalter. Ohne Erbschein. Diese holen dann alle Informationen ein und prĂŒfen. Danach kann man dann entscheiden, ob man das Erbe behĂ€lt oder ausschlĂ€gt. Ist aber nicht so bekannt.
Prinzipiell wĂŒrde ich sagen, indem man mit den Verstorbenen Kontakt hĂ€lt und sich an deren Leben beteiligt. Wenn es nĂ€mlich schlecht ( oder gerecht..wie man es sehen will) lĂ€uft, erbt man auch schnell Schulden. Ansonsten beim Notar ein Nachlassverzeichniss anfordern. Das muss dann aus der Erbmasse bezahlt werden. Wenn es ein Testament gibt, wird man angeschrieben. Wenn.... Erben ist heikel....und rechtlich und moralisch leider nicht immer so einfach.
Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auf Kosten der Erbmasse haben aber meines Wissens nur Pflichtteulsberechtigte, also per Testament Enterbte mit A spruch auf den Pflichtteil. Ich weià nicht, wie das innerhalb einer Erbengemeinschaft ist, wenn sich Mitglied(er) quer stellen und das nicht möchten ...
Hm....da mĂŒsste ich direkt nachfragen. Bei uns " Erbengemeinschaft " ging das dann eh alles ĂŒber einen Notar. Und es wurde eine Aufstellung gemacht.Wir mussten sogar angeben, was noch im Portemonnaie war. Ahhh....Reizthema.....die Kotze und ScheiĂe am Ende wollte keiner wegwischen, aber als es vorbei war, wissen wo das Silberbesteck ist.
Meine SchwĂ€gerin, im Ausland lebend, plant schon den Umbau des Hauses ihrer Schwiegermutter, unsere EhemĂ€nner sind die BrĂŒder und wĂ€ren als Söhne die Erben...
Aber Schwiegermutter ist gesund und wohlauf. Aber eben schon 80.
Im Alltag sind wir bei Problemen und Sorgen halt doch nĂ€her dran, aber ich habe geschworen, mich im Erbfall komplett rauszuhalten, das wird das Bier der BrĂŒder. Der im Ausland lebende möchte das Haus halten und vermieten, mein Mann möchte verkaufen... Aussicht auf RĂŒckkehr des im Ausland lebenden besteht aus verschiedenen GrĂŒnden nicht, daher auch kein Bedarf auf Wohnraum. Naja. Das wird spannend.
So habe ich es auch gemacht....rausgehalten. Aber diese ganze Mischpoke brauch sich hier nicht nochmal blicken zu lassen.
Vieles konnten wir Gott sei Dank schon zu Lebzeiten "klÀren" .
Was noch ĂŒbrig war , haben wir, zugegeben sehe sehr groĂzĂŒgig ,
in die Beerdigung gesteckt....da gab es dann " nette" Diskussionen, sogar der Sarg war ihnen zu teuer.....die haben sich wirklich im ganzen Dorf zum Affen gemacht.
GrundstĂŒcke haben wir notariell aufgeteilt. Unsere werden jetzt verkauft. Wollte man auch nicht, bis man feststellte, dass HĂ€user und FlĂ€chen doch tatsĂ€chlich Arbeit machen und wir uns geweigert haben, uns weiter drum zu kĂŒmmern.
Ach ich könnte ewig so weitermachen....
Dann ist es doch einfach. Entweder der im Ausland lebende stimmt zu, das man es gemeinsam verkauft. Oder der Mann lĂ€sst es in die Zwangsversteigerung gehen. Da kann der im Ausland lebende nichts gegen machen. AuĂer man einigt sich vorher und zahlt aus. Da wĂ€re ich dann komplett tiefenentspannt als die Person, welche das Haus nicht halten möchte.
Wenn sicher ist, dass Vermögen da ist, Erbschein beantragen. Das mussman entweder persönlich tun oder braucht einen beurkundeten Erbscheinsantrag. Das Beurkunden kann man bei einer Auslandsvertretung machen lassen. Wenn kein notariell hinterlegtes Testament da war, kann natĂŒrlich die nĂ€her dran seiende Seite ei Testament unauffĂ€llig und unbemerkt aus den Unterlagen verschwinden lassen. Aber auch hier: "GschmĂ€ckle", davon auszugehen. Zum einen wĂŒrde da schon - ich wĂŒrde fast schon sagen kriminelle Energie dazugehören, dies zu tun und zum anderen wĂ€re eh unwahrscheinlich, dass bei einem Testament die abwesende Seite dadurch besser wegkĂ€me als die anwesende, sich kĂŒmmernde und besser alls bei der gesetzlichen Erbfolge. Es sei denn - das gibt es auch manchmal - der Erblasser hat zwar wohk das KĂŒmmern angenommen, hatte aber an allem was auszusetzen und glorifiziert dann das abwesende Kind. Dann darf natĂŒrlich trotzdem nix beiseite geschafft werden, weder Werte noch ein Testament ... aber dann wĂŒrde ich schon auch mal schauen, ob man sich da nicbt entgegenkommen kann. Bin aus moralischer Sicht da bei Kevome.
Ansonsten, klar, wie schon eine Vorschreiberin schrieb: wenn man selbst weit weg ist, ist man hins. Nachlasswert auf die Verwandten angewiesen, die nĂ€her dran waren am Verstorbenen. Immobilen, Depot oder auch Konto(bewegungen) sind da aber ja kein Problem. Gut, WertgegenstĂ€nde wie Schmuck, Uhren, AntiquitĂ€ten können ggf. beiseite geschafft werden. Dann kann man halt wenig machen, denke ich. Ich schĂ€tze, die Unsicherheit, ob das passiert ist, das ist der - sicherlich manchmal oder von mir aus auch oft ungerechte - Preis fĂŒr Abwesenheit. Wenn man weiĂ, dass es da mal die 25.000 Ehro-Uhr gab oderdie Stradivari oder so, kann man ja nachhaken, was damit passiert ist ... Im Zweifel: Anwalt fĂŒr Erbrecht.
Erbe wird man hier in D vom Grundsatz her wegen der gesetzlichen Erbfolge ja sowieso, wenn man nicht ausdrĂŒcklich enterbt ist (dann hĂ€tte man aber Anspruch auf den Pflichtteil; Neverland benutzt den Ausdruck weiter oben im ĂŒbrigen falsch), was per Testament erfolgt. Ein solches ist ja nicht vorhanden. Also ist Kind A erst mal Erbe. Es besteht mit den anderen Erben eine Erbengemeinschaft. Die kann man auseinandersetzen, was durch Einigung (Vertrag) zwischen den Erben geschieht bzw. geschehen muss. Kommt keine Einigung zustande, kannversucht werden, diese gerichtluch zu erzwingen, aberda kommt es wohl auch oft zu keinem Ergebnis, so dass faktisch bei Uneinigkeit der Erben eine Auseinandersetzung oft scheitert ...
Wenn das Kind so weit weg ist, ist es echt schwierig, das wurde dir von allen schon erklĂ€rt. Wenn das Kind irgendetwas retten möchte, dann sollte es sich sofort in den Flieger setzen, ohne AnkĂŒndigung, und auf der Matte stehen. ⊠Und dann retten, was zu retten ist⊠Denn ich lese hier raus, dass es um Unterschlagung von Erbmasse geht? Aber wie schon gesagt wurde, das ist was los, wenn man so weit weg wohnt und andere einfach nĂ€her dran sind. Sollte es um Erbausschlagung gehen: dann hat das Kind, da in den USA leben, sechs Monate Zeit, die Ausschlagung zu erklĂ€ren. Muss dazu allerdings in den USA zum zustĂ€ndigen Konsulat. Alles Gute D (aus USA)
Gilt da nicht deutsches Recht? Damit wÀren es 6 Wochen wegen Ausschlagung.
Es handelt sich um Freunde? Das tut mir natĂŒrlich leid Aber...Wie kommst du denn darauf, dass du etwas erben könntest ?
Nicht richtig. 6 Monate stimmt in dem Fall. Generell Ausland, nicht nur USA. §1944 Abs. 3 BGB
???? Was habe ich damit zu tun?
Ah ok, Aber ich schrieb es ja auch eher als Frage.
Auch nichts erben
Meine Freundin kommt selbstverstĂ€ndlich zur Beerdigung und hat auch angeboten bei der Haushaltsauflösung zu helfen. Da der Bruder aber sagt dass AntiquitĂ€ten in Deutschland nichts mehr wert sind und dass sie das nicht braucht weiĂ ich nicht wie es da weitergeht. Es ist alles super verzwickt und ja das VerhĂ€ltnis zu ihrem Bruder ist nicht gerade das Beste. Ich hatte ein paar Monate vor dem Tod der Mutter noch mit der Mutter gesprochen, und ich weiĂ dass sie beide Kinder liebte (insbesondere die Tochter meiner Freundin). Ich kann sie letztendlich nur emotional unterstĂŒtzen (und herausfinden welche Wege es fĂŒr Sie hier in Deutschland gebe). Wir packen bin ich am Anfang Januar an der OstkĂŒste in der NĂ€he von Baltimore, wohnst du da irgendwo? Vielleicht könnte man sich dann ja mal treffen, da man sich ja schon seit einiger Zeit aus dem Netz kennt. Bin echt schon ganz aufgeregt, da ich seit 24 Jahren nicht mehr in den USA war. Vielleicht bis bald! Liebe GrĂŒĂe Peeka
Ich habe keine Ahnung, ob AntiquitĂ€ten in D erwas wert sind und wie viel. Bei "Bares fĂŒr Rares" gibt es manchmal ganz ordentlich Kohle. Meine Eltern - bei denen steht viel rum noch von den GroĂeltern wirklich Rares uns Altes - versuchen manchmal, etwas loszuwerden. Was dabei rum kommt, ist unterschiedlich. Es ist meistens weniger als man denkt.
Wenn das Zeug nix wert sein soll, kann er es ja ihr ĂŒberlassen ... ![]()
Sorry, hab das jetzt erst gesehen, dass du mir noch mal geantwortet hast. Sorry, hab das jetzt erst gesehen, dass du mir noch mal geantwortet hast. Was ihr Bruder sagt, ist das eine, was sie selbst möchte, ist das andere. Ganz lieb gemeint wĂ€re es mir völlig wurscht, ob mein Bruder sagt, dass die AntiquitĂ€ten nichts wert sind, das kann man ja dann vor Ort feststellen. Wenn sie helfen möchte, bei der Haushaltsauflösung, dann tut sie das einfach, dazu braucht sie nicht die Genehmigung ihres Bruders. wenn sie helfen möchte, bei der Haushaltsauflösung, dann tut sie das einfach, dazu braucht sie nicht die Genehmigung ihres Bruders. Ja, ich weiĂ, Urlaub ist kostbar in den USA⊠Aber es gibt ja auch Bereavement und andere Schlupflöcher. Also: sie soll sich auf ihre eigenen Pfoten stellen und so machen, wie sie denkt, nicht warten auf ihren Bruder. also: sie soll sich auf ihre eigenen Pfoten stellen und so machen, wie sie denkt, nicht warten auf ihren Bruder.  Leider lebe ich 8 Stunden nördlich von Baltimore, in der NĂ€he von Boston⊠đ€ LG  D
Ganz ehrlich: Halt Dich am besten raus. Du siehst nur eine Seite der Medaille und das ist zu wenig, um objektiv zu helfen/unterstĂŒtzen. Auto wurde innerhalb einer Woche verkauft - kann alles und nichts heiĂen. Eventuell hat Kind B Vollmacht fĂŒr alles, ĂŒber den Tod hinaus. Kann damit tun und lassen, was es will. Es ist fragwĂŒrdig, wirklich, warum Kind A sich 1! Woche nach Todesfall ums erben kĂŒmmert. Kann er/sie nicht kommen und seinen Bruder/Schwester bei dem Trauerfall unterstĂŒtzen? Da gibt es bestimmt genug zu tun... Nichts fĂŒr ungut. VG ohno