peekaboo
…. Folgender Sachverhalt…. Beide Eltern verstorben, Kind A lebt im Ausland und Kind B in der Nähe des letzten verstorbenen Elternteils und hält sich sehr verschlossen. Kann Kind B Einfach Dinge beiseite schaffen und sagen es hat keinen “Wert”. Wo/Wie erhält man Einsicht ins Testament, sollte es eines geben und Kind B sagt, es gibt keines… Zur Hilf
Sterbefall in Deutschland? Wann war der Sterbefall? Ans Nachlassgericht am zuständigen Amtsgericht wenden, einen Erbschein beantragen, dann gehen die Dinge ihren Lauf und dann kannst du, ggf mit rechtlichem Beistand, vom "vor Ort" Kind eine Auflistung fordern. Fehlt darin etwas wesentliches, dann über den Anwalt kommunizieren und um Auskunft über den Verbleib der Sache um Auskunft bitten. Natürlich kann Kind B Dinge vorab verschwinden lassen, das muss sich Kind A aber nicht gefallen lassen. Viel Erfolg und gute Nerven.
Würde mich da dringend rechtlich beraten lassen! Denn durch Eröffnung eines Erbscheins hat man ggf auch negatives Erbe an der Backe, dass man selbst nicht mehr so leicht ausschlagen kann Selber in der gleichen Situation: Mutter vor drei Monaten verstorben, Schwester hat mich erst zwei Tage später informiert (ich selber hab seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr gehabt) Und dann war da Aussage gegen Aussage. Ich hab’s mitm Anwalt für erbrecht gemacht
PS normalerweise werden die erbberechtigten Personen nach einem Sterbefall vom AG ermittelt und ĂĽber den eingetretenen Erbfall informiert und ĂĽber ihre Rechte/Pflichten und die Fristen belehrt. Daher fragte ich nach, ob erst kĂĽrzlich und in D. Um den Erbschein zu beantragen ist eine Sterbeurkunde vom Erblasser erforderlich.
Mein Opa ist letztes Jahr gestorben und wir (meine Schwestern und ich, Vater vorverstorben) wurden nicht benachrichtigt. Meine Onkels haben versucht das unter sich auszumachen, kamen aber nicht an alles ran und mussten deswegen mit unseren Geburtsurkunden einen Erbschein beantragen. Vorher was auf Seite geschafft haben, werden die auf jeden Fall. Was in bar in der Wohnung war und gewisse Möbelstücke… Das werden wir nicht bemerken
Das stimmt so nicht. Man wird nur angeschrieben, wenn ein Testament oder Erbertrag vorliegt und man darin aufgefĂĽhrt wird. Gilt ganz einfach die gesetzliche Erbfolge, dann bekommt man keine Nachricht ĂĽber Tod und Erbe. Zum Tod wird man ggf. noch vom Ordnungsamt angeschrieben, dass man die Bestattungskosten zu tragen hat, wenn das noch niemand ĂĽbernommen hat. Aber das wars auch.
Aber ist man als Kind nicht automatisch in der gesetzlichen Erbfolge?
Da irrst du. Das passiert wenn überhaupt extrem verzögert. Und wenn auch nur dann, wenn es ein Testament gibt oder vorausgehende Erben ablehnen.
Ja. FĂĽr den Pflichtteil. Aber kĂĽmmern muss man sich selbst.
Ja, natĂĽrlich. Wenn der Verstorbenen kein Testament gemacht hat, wird man aber trotzdem nicht angeschrieben auch wenn man erbberechtigt ist
Freunden
Dann ist das bei uns anders. Da hat der Notar die Verpflichtung die gesetzlichen Erben ausfindig zu machen. Er muß natürlich keinen Privatdetektiv beauftragen um irgendwelche verschollenen Cousins 3.Grades ausfindig zu machen, aber in direkter Linie ist das klar. So zumindest die Auskunft eines befreundeten Notars. Ebenso sind auch die Vermögenswerte ausfindig zu machen und Konten und Sparbücher des Verstorbenen sofort zu sperren. Das hat schon so einige hinterbliebene Eheleute in arge finanzielle Bedrängnis gebracht, weil zunächst auch vom gemeinsamen Konto gar nichts ging. Auch nicht die Begräbniskosten.
Ein Notar wird in Deutschland nur mit Auftrag tätig. Also entweder wenn es ein Testament gibt. Oder ihn Erben zur Klärung beauftragen. Wie sonst sollte ein Notar vom Tod von Fr. Müller erfahren?
Bei uns geschieht das meines Wissens automatisch über die Gerichte relativ zeitnah nach Ausstellung des Totenscheins. Je nach Region werden die Verlassenschaftsagenden da quotenmäßig den Notariaten zugeteilt und dann beginnt das Verfahren zu laufen. Trotzdem bleibt natürlich auch bei uns genug Zeit um gewisse Dinge auf die Seite zu schaffen. Wer zuerst kommt, der findet auch zuerst.
Ich bin angeschrieben worden, als mein GroĂźonkel verstarb, dem ich nie begegnet bin. Oder zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Der hat mich garantiert nicht in seinem Testament bedacht. Das muss ĂĽber meine verstorbene Oma und meine verstorbene Mutter bei mir gelandet sein.
So kenne ich das auch. Als mein Opa starb, es gab kein Testament und eine Überlebende Ehefrau, war eigentlich allen alles klar. Aber nach einigen Wochen kam eine Einladung zum Nachlassgericht an Oma, die gemeinsamen sechs Kinder sowie eine unbekannte Frau... Ein Kuckuckskind zwischendrin, von dem die Oma nix wusste. Diese hat das ganze auch nicht angeleiert, sie hatte nie Kontakt zum Vater und kein Interesse am Erbe. Also muss mit dem Personenstandsregister gearbeitet worden sein, anders kann ich mir das sonst nicht erklären. Deutschland.
In Deutschland ist in Teilen anders herum. Verstirbt jemand, ist man automatisch Erbe. Selbst dann, wenn man es nicht weiß das da jemand verstorben ist. Es gilt da die gesetzliche Erbfolge - und damit haben die direkten Erben eben mindestens den Anspruch auf den Pflichtteil. Die Ämter setzen auch mal direkt voraus, das man informiert wurde oder es in der Zeitung gelesen hat Wer das Erbe nicht will, muss selbst aktiv werden und es ablehnen. Macht man das nicht, haftet man halt im Fall von Schulden. Das weit aus größere Problem ist, das Banken, Versicherungen usw nicht automatisch in Kenntnis gesetzt werden. Auch nicht darüber, wer alles Erbe ist. Das weißt man halt mittels Erbschein nach. Wer den hat, darf bestimmen. Das gibt halt denen, welche noch schnell was auf die Seite schaffen wollen, recht leichten Zugang. Konto usw kann man ja vielleicht noch nachweisen, bei beweglichen Gütern wird es aber halt schwer. Zwar ist es strafbar direkt solche Dinge zu veräußern und das dann nicht anzugeben, aber wie will man das denn beweisen wenn zB der Kontakt über längere zeit eingeschlafen war. Das ganze jetzt unter der Prämisse, es gibt kein Testament. Mit Testament - was dann hoffentlich nicht nur daheim liegt, sondern beim Amtsgereicht, geht das ganze etwas andere Bahnen. Da tut man sich und der Familie dann auch den Gefallen - bei entsprechenden Vermögen oder Komplikationen - jemanden von außerhalb mit dessen Umsetzung zu beauftragen. der übliche weg ist halt dann der Notar.
Ja, weil irgend jemand abgelehnt hat. Dann geht das so. Sonst nicht. Da prĂĽft auch niemand, ob das so richtig aufgeteilt wurde. AuĂźer eine Partei geht vor Gericht.
Ja, aber du wirst nicht informiert, was der Verstorbene zu vererben hat. Wenn du die Person nicht näher kennst, keinen Kontakt hattest, dann ist das quasi unmöglich einzuschätzen... Und wenn man bei entfernten Verwandten angeschrieben wird, dann haben ja alle die in der Erbfolge vor einem sind, das Erbe auch schon ausgeschlagen.... Da wäre ich ganz vorsichtig, das Erbe einfach anzunehmen. Du könntest viele Schulen erben und mĂĽsstest vermutlich auch den ganzen organisatorischen Krem erledigen wie Wohnungsauflösung etc pp...  Â
Auto des Elternteils wurde bereits von Kind A verkauft …
.
Das Auto hat vermutluch das in D lebende Kind verkauft, also nach dem Ausgangspost Kind B, denke ich ma. Falls die verstorbene Person das Auto eh nicht mehr nutzen konnte, war das doch sinnvoll, insbesondere, wenn zu erwarten war oder der Fall schon eingetreten ist, dass (professionelle) Pflege oder gar ein Pflegeheimaufenthalt erforderlich ist. Mir scheint, Kind B hat sich gekümmert ... Offensichtlich ist das Verhältnis zwischen A und B nicht das beste (- für so etwas ist allerdings meistens nicht nur eine Seite verantwortlich -) und vielleicht hat es schon Gründe für die Annahme, aber dennoch hat es für mich schon ein Gschmäckle wenn von der im wahrsten Sinne des Wortes "entschwebten" Seite gleich davon ausgegangen wird, dass Dinge "weggeschafft" und/oder aus eigennützigen Motiven verscherbelt wurden. So klingt DeinBeitrag nämlich ...
ĂĽber den Anwalt.... Des weiteren gibt es "Beweise", dass es mit dem wegschaffen so ist... leider Ich glaube es geht Kind A nicht mal so sehr um das Geld, aber um das Prinzip...
Ich sehe, schon rein berufsbedingt, sehr oft Erbengemeinschaften, die "aus Prinzip" bereit sind, sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen, durch diverse Instanzen und ohne Rücksicht auf Verluste. Da werden oft ganz massive eigene Nachteile in Kauf genommen, nur weil man glaubt, der andere hätte noch mehr Nachteile... teilweise über Generationen. Ist "das Prinzip" das wirklich wert..? Im Grunde denke ich - lieber auf Geld verzichten und dafür habe ich meine Ruhe, das wäre mir viel mehr wert. Geld, das ich im Erbfall nicht bekomme, habe ich auch vorher nicht gehabt - so gesehen stehe ich nicht schlechter da als vorher. Wie ist denn das Verhältnis zwischen den Geschwistern oder zwischen dem "Kind" in den USA und anderen Verwandten noch vor Ort..? Kann man sich da z.B. noch über die Beerdigung absprechen oder zumindest zur Beisetzung hinfahren - oder sind alle Tischtücher komplett zerschnitten? Wie war der Kontakt zum verstorbenen Elternteil..? Wie gesagt, ich erlebe so oft Erbengemeinschaften, die "aus Prinzip" bis aufs Blut zerstritten sind, von daher - schrillen bei mir die Alarmglocken, wenn Du schreibst, es geht "Kind A nicht mal so sehr um das Geld, aber um das Prinzip". Wie viel ist einem "das Prinzip" umterm Strich wert? Ggf. an Anwalts- und Gerichtskosten, Nerven, Lebenszeit..?
Bei solchen Erbangelegenheiten unterscheiden sich die Wahrnehmungen oft immens und wenn man nur eine Seite kennt, dann klingt das, was die sagt, äußerst nachvollziehbar und ist es ja nach DER Schilderung auch. Wir hatten mal in genau so einer Erbgeschichte den Fall, dass wir zufällig beide Seiten ganz gut kannten (und uns inhaltlich natürlich rausgehalten und bedeckt gehalten haben) und beide Versionen gehört haben ... Mein lieber Mann, da war, wenn man beide Seiten gehört hat, nix mehr so eindeutig, auch nicht rechtlich, weil da ja das Tatsächliche feststehen muss ... Wie gesagt: Immobilien, Geld auf den Konten und Depots können ja nach dem Tod nicht so leicht weggeschafft/geräumt werden. Klar, bei Gegenständen ist es vielleicht einfacher, diese beiseite zu schaffen. Aber wenn man da keine Nachweise hat, dass was da sein müsste, dann wird es schwer ... Wenn es v.a. "ums Prinzip" geht, würde ich schon gar nichts machen, wenn ich keine Nachweise hätte. Das gibt nur neuen Frust und Ärger. Wie gesagt: so etwas ist der Preis, wenn mannicht präsent war ...
... schlampig gelesen ...
Ja, ok, aber auch das kann GrĂĽnde gehabt haben, z.B., um noch irge derwas zu begleichen, Bestattungskosten (vielleicht haben die Sorge, Deine Bekannte beteiligt sich an nix ... ).
Gut, ist es ungestreift auf deren Konto gelandet ... aber offensichtlich wurde jankcht verschwiegen, dass die Kutsche jetzt erst verkauft wurde ...
Also, wie gesagt, ich wĂĽrde mich da raushalten ...
Kommt natürlich immer auf das Verhältnis an. Aber als Kind B würde ich mich auch bedeckt halten. Kümmern durfte sich vermutlich Kind B, wenn’s ums Erben geht, ist Kind A aber zügig am Start. Sorry, wenn ich in deinem Fall falsch liegen sollte - war eigene Erfahrung….
Na ja, aber es ist doch sehr oft so, dass sich das Kind kümmert, das noch in der Nähe lebt, d.h. doch aber nicht, dass man deshalb irgendwie mehr Anspruch aufs Erbe hätte..? Bei uns war es auch so, dass meine Schwester weggezogen war und ich faktisch diejenige war, die sich gekümmert hat, allein schon, weil ich noch in der Nähe wohnte. Vollmachten hatte auch alle nur ich, auch (aber nicht nur) aus rein praktischen Gründen. Trotzdem habe ich vom Erbe natürlich alle Rechnungen und Verbindlichkeiten bezahlt und zum Schluss wurde 50:50 geteilt.
Rechtlich hat das Kind in der Nähe natürlich nicht mehr Anspruch, moralisch in meinen Augen aber durchaus. Bei uns war es meine Schwester, die noch vor Ort wohnte und ich diejenige, die weit weg war. Da meine Schwester und mein Schwager meinen Vater bis zum Schluß bei allen anfallenden Arbeiten rund um sein kleines Wochenendhaus unterstützt und ihn auch gepflegt haben, war es für mich immer klar, dass ich keinerlei moralischen Anspruch auf dieses Häuschen habe. Da auch die gesetzliche Erbfolge galt, wurde alles andere zu je 50% gerecht aufgeteilt, das Wochenendhaus ging aber nur an meine Schwester. Ich finde schon, dass man die zeitliche und psychische Belastung des kümmernden Angehörigen vor Ort nicht unterschätzen darf und es selbstverständlich, wenn der weiter entfernt lebende Angehörige das auch entsprechend honoriert
Wenn der, der sich weniger gekümmert hat, sagt, der Kümmernde vor Ort bekommt xy extra, ist das aber die bewusste Entscheidung desjenigen, der insoweit verzichtet. Der, der sich gekümmert hat, kann das aber m.E. auch moralisch nicht entscheiden gegen den Willen des anderen Geschwisters. Wie gesagt, bei unserer Mutter war ich diejenige vor Ort. Ich hätte mich aber schäbig gefunden, wenn ich deswegen versucht hätte, meine Schwester zu übervorteilen. Rechtlich ist die Lage eh eindeutig.
Darum habe ich ja auch Recht und Moral unterschieden. Ich hätte es schäbig gefunden, wenn ich meine Schwester für den Aufwand und meine Entlastung nicht auch irgendwie entschädigt hätte
Wende Dich an das zuständige Verlassenschaftsgericht: Im günstigsten Fall gibt es ein im Register hinterlegtes Testament, ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Im Zweifel einen Anwalt einschalten Im Moment des Todes wird ans Finanzamt zb der Kontostand mitgeteilt Wenn beide gleich erben muss a mit b im dem Moment teilen Bzw die Beerdigung draus zahlen etc Wann das Auto verkauft wurde und was mit dem Geld passierte lässt sich sich feststellen
Du hast schon ganz viele Antworten dazu bekommen, wie Kind A das Erbe antreten kann. Ich verstehe deine Frage aber so, dass Kind A in Erfahrung bringen will, wie hoch die Vermögenswerte waren oder sind, die es zu erben gibt/gäbe. Und das, kann dir niemand sagen. Ohne, dass man das Erbe angetreten ist hat man ja auch kein Recht auf Auskunft. Wenn man weit weg vom Erblasser ist (räumlich und emotional) ist man auf die Auskünfte der anderen Verwandten angewiesen. Und ob es nicht viel mehr Schulden als Vermögen gibt erfährt man vielleicht auch erst zu spät, nach Erbantritt, und dann soll man die Schulden zahlen. Leider alles schon erlebt. Wenn man weiß bzw. Beweise hat, dass ein Erbnehmer Dinge bereits veräußert hat und einen anderen Erbnehmer nicht beteiligte, kann man das im Innenverhältnis abrechnen. Aber das ist eben kompliziert. Wie erben so wie so kompliziert ist. Die Frage ist doch: worum geht es deiner Freundin? Will sie Geld? Will sie Erinnerungsstücke? Will sie nicht von der Schwester übervorteilt werden? Denn je nachdem um was es ihr geht würde ich ihr raten einen Anwalt einzuschalten (gegen die Schwester, die scheinbar das Erbe nicht nach dem Gesetz aufteilen will) oder die Schwester eben machen zu lassen und froh zu sein, dass sie sich nicht kümmern muss.
Das Erbe muss man nicht antreten. Das Kind ist automatisch mit dem Tod des Elternteiles Erbe geworden. AuĂźer es wurde komplett enterbt. Sonst hat das Kind mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Auch ĂĽber Schulden usw. Wer das Erbe nicht will, muss aktiv werden und es ausschlagen.
Du hat's natürlich Recht. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, ohne Erbschein bekommt man keine Auskunft. Erbschein kriegt man nur, wenn man auch Erbe ist. Erbe ist man nur, wenn man nicht aktive dagegen gearbeitet hat. Um aber eine entsprechende (hoffentlich gute und richtige) Entscheidung treffen zu können Brauch man Infos, die man aber (wenn Mann nicht gut mit den Verwandten vor Ort ist) wiederum nur mit Erbschein bekommt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. War heute Morgen noch recht früh, als ich schrieb.
Es gibt durchaus einen anderen Weg. Über einen Anwalt oder Nachlassverwalter. Ohne Erbschein. Diese holen dann alle Informationen ein und prüfen. Danach kann man dann entscheiden, ob man das Erbe behält oder ausschlägt. Ist aber nicht so bekannt.
Prinzipiell würde ich sagen, indem man mit den Verstorbenen Kontakt hält und sich an deren Leben beteiligt. Wenn es nämlich schlecht ( oder gerecht..wie man es sehen will) läuft, erbt man auch schnell Schulden. Ansonsten beim Notar ein Nachlassverzeichniss anfordern. Das muss dann aus der Erbmasse bezahlt werden. Wenn es ein Testament gibt, wird man angeschrieben. Wenn.... Erben ist heikel....und rechtlich und moralisch leider nicht immer so einfach.
Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auf Kosten der Erbmasse haben aber meines Wissens nur Pflichtteulsberechtigte, also per Testament Enterbte mit A spruch auf den Pflichtteil. Ich weiß nicht, wie das innerhalb einer Erbengemeinschaft ist, wenn sich Mitglied(er) quer stellen und das nicht möchten ...
Hm....da mĂĽsste ich direkt nachfragen. Bei uns " Erbengemeinschaft " ging das dann eh alles ĂĽber einen Notar. Und es wurde eine Aufstellung gemacht.Wir mussten sogar angeben, was noch im Portemonnaie war. Ahhh....Reizthema.....die Kotze und ScheiĂźe am Ende wollte keiner wegwischen, aber als es vorbei war, wissen wo das Silberbesteck ist.
Meine Schwägerin, im Ausland lebend, plant schon den Umbau des Hauses ihrer Schwiegermutter, unsere Ehemänner sind die Brüder und wären als Söhne die Erben...
Aber Schwiegermutter ist gesund und wohlauf. Aber eben schon 80.
Im Alltag sind wir bei Problemen und Sorgen halt doch näher dran, aber ich habe geschworen, mich im Erbfall komplett rauszuhalten, das wird das Bier der Brüder. Der im Ausland lebende möchte das Haus halten und vermieten, mein Mann möchte verkaufen... Aussicht auf Rückkehr des im Ausland lebenden besteht aus verschiedenen Gründen nicht, daher auch kein Bedarf auf Wohnraum. Naja. Das wird spannend.
So habe ich es auch gemacht....rausgehalten. Aber diese ganze Mischpoke brauch sich hier nicht nochmal blicken zu lassen.
Vieles konnten wir Gott sei Dank schon zu Lebzeiten "klären" .
Was noch ĂĽbrig war , haben wir, zugegeben sehe sehr groĂźzĂĽgig ,
in die Beerdigung gesteckt....da gab es dann " nette" Diskussionen, sogar der Sarg war ihnen zu teuer.....die haben sich wirklich im ganzen Dorf zum Affen gemacht.
Grundstücke haben wir notariell aufgeteilt. Unsere werden jetzt verkauft. Wollte man auch nicht, bis man feststellte, dass Häuser und Flächen doch tatsächlich Arbeit machen und wir uns geweigert haben, uns weiter drum zu kümmern.
Ach ich könnte ewig so weitermachen....
Dann ist es doch einfach. Entweder der im Ausland lebende stimmt zu, das man es gemeinsam verkauft. Oder der Mann lässt es in die Zwangsversteigerung gehen. Da kann der im Ausland lebende nichts gegen machen. Außer man einigt sich vorher und zahlt aus. Da wäre ich dann komplett tiefenentspannt als die Person, welche das Haus nicht halten möchte.
Wenn sicher ist, dass Vermögen da ist, Erbschein beantragen. Das mussman entweder persönlich tun oder braucht einen beurkundeten Erbscheinsantrag. Das Beurkunden kann man bei einer Auslandsvertretung machen lassen. Wenn kein notariell hinterlegtes Testament da war, kann natürlich die näher dran seiende Seite ei Testament unauffällig und unbemerkt aus den Unterlagen verschwinden lassen. Aber auch hier: "Gschmäckle", davon auszugehen. Zum einen würde da schon - ich würde fast schon sagen kriminelle Energie dazugehören, dies zu tun und zum anderen wäre eh unwahrscheinlich, dass bei einem Testament die abwesende Seite dadurch besser wegkäme als die anwesende, sich kümmernde und besser alls bei der gesetzlichen Erbfolge. Es sei denn - das gibt es auch manchmal - der Erblasser hat zwar wohk das Kümmern angenommen, hatte aber an allem was auszusetzen und glorifiziert dann das abwesende Kind. Dann darf natürlich trotzdem nix beiseite geschafft werden, weder Werte noch ein Testament ... aber dann würde ich schon auch mal schauen, ob man sich da nicbt entgegenkommen kann. Bin aus moralischer Sicht da bei Kevome.
Ansonsten, klar, wie schon eine Vorschreiberin schrieb: wenn man selbst weit weg ist, ist man hins. Nachlasswert auf die Verwandten angewiesen, die näher dran waren am Verstorbenen. Immobilen, Depot oder auch Konto(bewegungen) sind da aber ja kein Problem. Gut, Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Antiquitäten können ggf. beiseite geschafft werden. Dann kann man halt wenig machen, denke ich. Ich schätze, die Unsicherheit, ob das passiert ist, das ist der - sicherlich manchmal oder von mir aus auch oft ungerechte - Preis für Abwesenheit. Wenn man weiß, dass es da mal die 25.000 Ehro-Uhr gab oderdie Stradivari oder so, kann man ja nachhaken, was damit passiert ist ... Im Zweifel: Anwalt für Erbrecht.
Erbe wird man hier in D vom Grundsatz her wegen der gesetzlichen Erbfolge ja sowieso, wenn man nicht ausdrücklich enterbt ist (dann hätte man aber Anspruch auf den Pflichtteil; Neverland benutzt den Ausdruck weiter oben im übrigen falsch), was per Testament erfolgt. Ein solches ist ja nicht vorhanden. Also ist Kind A erst mal Erbe. Es besteht mit den anderen Erben eine Erbengemeinschaft. Die kann man auseinandersetzen, was durch Einigung (Vertrag) zwischen den Erben geschieht bzw. geschehen muss. Kommt keine Einigung zustande, kannversucht werden, diese gerichtluch zu erzwingen, aberda kommt es wohl auch oft zu keinem Ergebnis, so dass faktisch bei Uneinigkeit der Erben eine Auseinandersetzung oft scheitert ...
Wenn das Kind so weit weg ist, ist es echt schwierig, das wurde dir von allen schon erklärt. Wenn das Kind irgendetwas retten möchte, dann sollte es sich sofort in den Flieger setzen, ohne Ankündigung, und auf der Matte stehen. … Und dann retten, was zu retten ist… Denn ich lese hier raus, dass es um Unterschlagung von Erbmasse geht? Aber wie schon gesagt wurde, das ist was los, wenn man so weit weg wohnt und andere einfach näher dran sind. Sollte es um Erbausschlagung gehen: dann hat das Kind, da in den USA leben, sechs Monate Zeit, die Ausschlagung zu erklären. Muss dazu allerdings in den USA zum zuständigen Konsulat. Alles Gute D (aus USA)
Gilt da nicht deutsches Recht? Damit wären es 6 Wochen wegen Ausschlagung.
Es handelt sich um Freunde? Das tut mir natürlich leid Aber...Wie kommst du denn darauf, dass du etwas erben könntest ?
Nicht richtig. 6 Monate stimmt in dem Fall. Generell Ausland, nicht nur USA. §1944 Abs. 3 BGB
???? Was habe ich damit zu tun?
Ah ok, Aber ich schrieb es ja auch eher als Frage.
Auch nichts erben
Meine Freundin kommt selbstverständlich zur Beerdigung und hat auch angeboten bei der Haushaltsauflösung zu helfen. Da der Bruder aber sagt dass Antiquitäten in Deutschland nichts mehr wert sind und dass sie das nicht braucht weiß ich nicht wie es da weitergeht. Es ist alles super verzwickt und ja das Verhältnis zu ihrem Bruder ist nicht gerade das Beste. Ich hatte ein paar Monate vor dem Tod der Mutter noch mit der Mutter gesprochen, und ich weiß dass sie beide Kinder liebte (insbesondere die Tochter meiner Freundin). Ich kann sie letztendlich nur emotional unterstützen (und herausfinden welche Wege es für Sie hier in Deutschland gebe). Wir packen bin ich am Anfang Januar an der Ostküste in der Nähe von Baltimore, wohnst du da irgendwo? Vielleicht könnte man sich dann ja mal treffen, da man sich ja schon seit einiger Zeit aus dem Netz kennt. Bin echt schon ganz aufgeregt, da ich seit 24 Jahren nicht mehr in den USA war. Vielleicht bis bald! Liebe Grüße Peeka
Ich habe keine Ahnung, ob Antiquitäten in D erwas wert sind und wie viel. Bei "Bares für Rares" gibt es manchmal ganz ordentlich Kohle. Meine Eltern - bei denen steht viel rum noch von den Großeltern wirklich Rares uns Altes - versuchen manchmal, etwas loszuwerden. Was dabei rum kommt, ist unterschiedlich. Es ist meistens weniger als man denkt.
Wenn das Zeug nix wert sein soll, kann er es ja ihr ĂĽberlassen ...
Sorry, hab das jetzt erst gesehen, dass du mir noch mal geantwortet hast. Sorry, hab das jetzt erst gesehen, dass du mir noch mal geantwortet hast. Was ihr Bruder sagt, ist das eine, was sie selbst möchte, ist das andere. Ganz lieb gemeint wäre es mir völlig wurscht, ob mein Bruder sagt, dass die Antiquitäten nichts wert sind, das kann man ja dann vor Ort feststellen. Wenn sie helfen möchte, bei der Haushaltsauflösung, dann tut sie das einfach, dazu braucht sie nicht die Genehmigung ihres Bruders. wenn sie helfen möchte, bei der Haushaltsauflösung, dann tut sie das einfach, dazu braucht sie nicht die Genehmigung ihres Bruders. Ja, ich weiß, Urlaub ist kostbar in den USA… Aber es gibt ja auch Bereavement und andere Schlupflöcher. Also: sie soll sich auf ihre eigenen Pfoten stellen und so machen, wie sie denkt, nicht warten auf ihren Bruder. also: sie soll sich auf ihre eigenen Pfoten stellen und so machen, wie sie denkt, nicht warten auf ihren Bruder.  Leider lebe ich 8 Stunden nördlich von Baltimore, in der Nähe von Boston… 🤗 LG  D
Ganz ehrlich: Halt Dich am besten raus. Du siehst nur eine Seite der Medaille und das ist zu wenig, um objektiv zu helfen/unterstĂĽtzen. Auto wurde innerhalb einer Woche verkauft - kann alles und nichts heiĂźen. Eventuell hat Kind B Vollmacht fĂĽr alles, ĂĽber den Tod hinaus. Kann damit tun und lassen, was es will. Es ist fragwĂĽrdig, wirklich, warum Kind A sich 1! Woche nach Todesfall ums erben kĂĽmmert. Kann er/sie nicht kommen und seinen Bruder/Schwester bei dem Trauerfall unterstĂĽtzen? Da gibt es bestimmt genug zu tun... Nichts fĂĽr ungut. VG ohno
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