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Geschrieben von wolfsfrau am 07.05.2013, 13:57 Uhr

Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Hallo,

dazu müsste was in deinem Arbeitsvertrag stehen - ob eine Zweittätigkeit anzeige- und/oder genehmigungspflichtig ist.

Da der "Haupt"arbeitgeber abwägen können muss, ob eine Interessenkonflikt entsteht, müsste er zumindest wissen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt - m.M. gehört da evtl. der Name auch zu.

 
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