Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hase67 am 07.05.2013, 12:34 Uhr

Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Hi,

du möchtest das doch freiberuflich machen, oder? Dann brauchst du das Einverständnis nur, wenn dein Arbeitgeber dadurch Wettbewerbsnachteile haben könnte, weil du z. B. im gleichen Bereich wie er tätig bist. Einzelne Auftraggeber musst du natürlich nicht nennen, nein.

Ansonsten schließe ich mich Leewja mal an ;-)

LG

Nicole

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.