Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hase67 am 07.05.2013, 13:24 Uhr

Zweittätigkeit neben Angestelltenjob

Nein, das stimmt einfach nicht. Falls das in deinem Arbeitsvertrag so steht, ist es unzulässig. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig", aber anzeigepflichtig, wenn z. B. im Rahmen eines 450-Euro-Jobs oder falls dadurch Nachteile für den Hauptarbeitgeber entstehen könnten.

Namentliche Nennung kann kein Mensch verlangen.

LG

Nicole

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.