Geschrieben von Hase67 am 07.05.2013, 13:24 Uhr |
Zweittätigkeit neben Angestelltenjob
Nein, das stimmt einfach nicht. Falls das in deinem Arbeitsvertrag so steht, ist es unzulässig. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig", aber anzeigepflichtig, wenn z. B. im Rahmen eines 450-Euro-Jobs oder falls dadurch Nachteile für den Hauptarbeitgeber entstehen könnten.
Namentliche Nennung kann kein Mensch verlangen.
LG
Nicole
- Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - suchepotentenmannfürsleben 07.05.13, 12:04
- weiß ich nicht, aber - Leewja 07.05.13, 12:29
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Hase67 07.05.13, 12:34
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Caipiranha 07.05.13, 13:20
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - Hase67 07.05.13, 13:24
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - wolfsfrau 07.05.13, 13:57
- Re: Zweittätigkeit neben Angestelltenjob - suchepotentenmannfürsleben 07.05.13, 16:25
- Re: so nicht richtig - Benedikte 07.05.13, 22:41
Bin verwirrt und postete dies schon bei den diätern, aber jetzt an euch,
Alba, oT, ich habe
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