Geschrieben von KKM am 28.09.2020, 18:33 Uhr |
Wohnberechtigungsschein
Angenommen, ein dualer Student mit geringem Einkommen bekommt einen Wohnberechtigungsschein und findet damit in Berlin eine Wohnung.
Nach Abschluss des Studiums steigt das Einkommen und die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein liegen nicht mehr vor.
Muss der ehemalige Student aus der Wohnung wieder ausziehen?
Ich habe noch nie in einer Mietwohnung gewohnt und tatsächlich überhaupt keine Ahnung.....
- Wohnberechtigungsschein - KKM 28.09.20, 18:33
- Kommt darauf an, ob es überprüft wird - Marianna81 28.09.20, 18:47
- Fehlbelegungsabgabe - VirtualAngel 28.09.20, 19:14
- Re: Wohnberechtigungsschein - Caot 29.09.20, 7:43
- Re: Wohnberechtigungsschein - Miamo 29.09.20, 14:28
- Re: Wohnberechtigungsschein - KKM 29.09.20, 19:21
Update zu meinem Verdacht (Was tun? Vom 17.09.2020) unten
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