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Geschrieben von KKM am 28.09.2020, 18:33 Uhr

Wohnberechtigungsschein

Angenommen, ein dualer Student mit geringem Einkommen bekommt einen Wohnberechtigungsschein und findet damit in Berlin eine Wohnung.

Nach Abschluss des Studiums steigt das Einkommen und die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein liegen nicht mehr vor.

Muss der ehemalige Student aus der Wohnung wieder ausziehen?

Ich habe noch nie in einer Mietwohnung gewohnt und tatsächlich überhaupt keine Ahnung.....

 
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