Geschrieben von KKM am 28.09.2020, 18:33 Uhr |
Wohnberechtigungsschein
Angenommen, ein dualer Student mit geringem Einkommen bekommt einen Wohnberechtigungsschein und findet damit in Berlin eine Wohnung.
Nach Abschluss des Studiums steigt das Einkommen und die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein liegen nicht mehr vor.
Muss der ehemalige Student aus der Wohnung wieder ausziehen?
Ich habe noch nie in einer Mietwohnung gewohnt und tatsächlich überhaupt keine Ahnung.....
Kommt darauf an, ob es überprüft wird
Antwort von Marianna81 am 28.09.2020, 18:47 Uhr
Hier macht es keiner. Es wohnen mehrere Einzelpersonen in 2-3 Zi.Wohnungen, seit Jahren.
Fehlbelegungsabgabe
Antwort von VirtualAngel am 28.09.2020, 19:14 Uhr
Früher gab es die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen die Grenzwerte überschritten hatten, mussten gestaffelt nach ihrem Nettoverdienst einen bestimmten teil der kalt-miete dann mehr zahlen als Ausgleich. Ich weiss aber nicht ob es das heute überall so gibt.
Ausziehen musste aber noch nie jemand. Unsere Wohnung ist übrigens auch eine mit Wohnberechtigungsschein, den haben wir ohne Probleme bekommen. Wohngeld bekommen wir aber nicht. Dafür verdient mein Mann zu viel
Re: Wohnberechtigungsschein
Antwort von Caot am 29.09.2020, 7:43 Uhr
Das kann man pauschal nicht beantworten. Es hängt ein bisschen davon ab, wie die Bedingungen für den Bauherren sind.
Ich kenne es nicht, dass das kontrolliert wird. Nur bei Einzug muss der Schein her. Dann könnte man theoretisch sein ganzes Leben lang darin wohnen, denn keine Wohnraumbindung ist ewig. Die Vorgabe an Leute mit Berechtigungsschein zu vermieten endet irgendwann. Wann liegt an der Höhe des Förderzuschusses.
Im Detail schaut man in seinen Mietvertrag. Es kann durchaus darin stehen, dass, wenn die Einkommensverhältnisse sich ändern, das mitgeteilt werden muss.
Re: Wohnberechtigungsschein
Antwort von Miamo am 29.09.2020, 14:28 Uhr
Hier im südlichen NS ist es durchaus üblich, dass die sogenannten WBS von den Wohngesellschaften regelmäßig überprüft werden, denn ansonsten hätten diese WBS ja keine Berechtigung mehr, wenn nach Änderung der Einkünfte, keine Kündigung erfolgen würden. Oder aber direkt bei den #wirhabenplatz# Leuten nachfragen, nur so als Idee.
Re: Wohnberechtigungsschein
Antwort von KKM am 29.09.2020, 19:21 Uhr
Danke!
Wird spannend, in Berlin eine Single-Wohnung zu finden.
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