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Geschrieben von VirtualAngel am 28.09.2020, 19:14 Uhr

Fehlbelegungsabgabe

Früher gab es die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen die Grenzwerte überschritten hatten, mussten gestaffelt nach ihrem Nettoverdienst einen bestimmten teil der kalt-miete dann mehr zahlen als Ausgleich. Ich weiss aber nicht ob es das heute überall so gibt.

Ausziehen musste aber noch nie jemand. Unsere Wohnung ist übrigens auch eine mit Wohnberechtigungsschein, den haben wir ohne Probleme bekommen. Wohngeld bekommen wir aber nicht. Dafür verdient mein Mann zu viel

 
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