Geschrieben von VirtualAngel am 28.09.2020, 19:14 Uhr |
Fehlbelegungsabgabe
Früher gab es die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen die Grenzwerte überschritten hatten, mussten gestaffelt nach ihrem Nettoverdienst einen bestimmten teil der kalt-miete dann mehr zahlen als Ausgleich. Ich weiss aber nicht ob es das heute überall so gibt.
Ausziehen musste aber noch nie jemand. Unsere Wohnung ist übrigens auch eine mit Wohnberechtigungsschein, den haben wir ohne Probleme bekommen. Wohngeld bekommen wir aber nicht. Dafür verdient mein Mann zu viel
- Wohnberechtigungsschein - KKM 28.09.20, 18:33
- Kommt darauf an, ob es überprüft wird - Marianna81 28.09.20, 18:47
- Fehlbelegungsabgabe - VirtualAngel 28.09.20, 19:14
- Re: Wohnberechtigungsschein - Caot 29.09.20, 7:43
- Re: Wohnberechtigungsschein - Miamo 29.09.20, 14:28
- Re: Wohnberechtigungsschein - KKM 29.09.20, 19:21
Update zu meinem Verdacht (Was tun? Vom 17.09.2020) unten
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