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Geschrieben von Caot am 29.09.2020, 7:43 Uhr

Wohnberechtigungsschein

Das kann man pauschal nicht beantworten. Es hängt ein bisschen davon ab, wie die Bedingungen für den Bauherren sind.

Ich kenne es nicht, dass das kontrolliert wird. Nur bei Einzug muss der Schein her. Dann könnte man theoretisch sein ganzes Leben lang darin wohnen, denn keine Wohnraumbindung ist ewig. Die Vorgabe an Leute mit Berechtigungsschein zu vermieten endet irgendwann. Wann liegt an der Höhe des Förderzuschusses.

Im Detail schaut man in seinen Mietvertrag. Es kann durchaus darin stehen, dass, wenn die Einkommensverhältnisse sich ändern, das mitgeteilt werden muss.

 
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