Geschrieben von Caot am 29.09.2020, 7:43 Uhr |
Wohnberechtigungsschein
Das kann man pauschal nicht beantworten. Es hängt ein bisschen davon ab, wie die Bedingungen für den Bauherren sind.
Ich kenne es nicht, dass das kontrolliert wird. Nur bei Einzug muss der Schein her. Dann könnte man theoretisch sein ganzes Leben lang darin wohnen, denn keine Wohnraumbindung ist ewig. Die Vorgabe an Leute mit Berechtigungsschein zu vermieten endet irgendwann. Wann liegt an der Höhe des Förderzuschusses.
Im Detail schaut man in seinen Mietvertrag. Es kann durchaus darin stehen, dass, wenn die Einkommensverhältnisse sich ändern, das mitgeteilt werden muss.
- Wohnberechtigungsschein - KKM 28.09.20, 18:33
- Kommt darauf an, ob es überprüft wird - Marianna81 28.09.20, 18:47
- Fehlbelegungsabgabe - VirtualAngel 28.09.20, 19:14
- Re: Wohnberechtigungsschein - Caot 29.09.20, 7:43
- Re: Wohnberechtigungsschein - Miamo 29.09.20, 14:28
- Re: Wohnberechtigungsschein - KKM 29.09.20, 19:21
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