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Geschrieben von linda761 am 09.05.2006, 12:03 Uhr

will keinem zu nahe treten aber schaut mal

Abtreibungen sind in Deutschland bis zur Geburt erlaubt, wenn ein Arzt eine medizinische Indikation feststellt, d.h. wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben DER MUTTER darstellt. Der Gesundheitszustand des Kindes ist nie ein Grund für eine Abtreibung.

Es liegt auf der Hand, dass das eine sehr dehnbare Regelung ist. Zum einen ist eine Schwangerschaft ja immer ein gewisses (wenn auch kleines) Risiko für die Mutter, zum anderen kann man auch argumentieren, dass die Mutter der Fortsetzung der Schwangerschaft psychisch nicht gewachsen sei. Dazu kommt, dass die Indikation vom Frauenarzt festgestellt werden kann. Er ist also nicht verpflichtet, die Frau bei Verdacht auf psychische Probleme zum Psychologen zu überweisen.

Es hängt also stark von der Einstellung des Arztes ab. Oft wird den Frauen die Abtreibung auch einfach angeboten (habe schon von einigen gelesen, dass sie sich sogar dazu gedrängt fühlten), ohne überhaupt ein Gespräch mit der Frau zu führen, in dem sie über die medizinische Indikation aufgeklärt wird.

Die Fruchtwasserunersuchung, die bei Frauen ab 35 sogar von der Krankenkasse bezahlt wird, zielt ja eigentlich nur darauf ab, behinderte Kinder abzutreiben (denn sonst müsste man z.B. nicht auf Trisomie 21 testen. Das ist zwar eine Behinderung, aber eine, mit der das Kind und die ganze Familie trotzdem ein glückliches und wenig beeinträchtigtes Leben führen können. Nach der Diagnose Trisomie 21 wird aber fast jedes betroffene Kind abgetrieben).

Fakt ist: Das Gesetz ermöglicht es, jedes Kind zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Schwangerschaft abzutreiben. Man muss nur den richtigen Arzt finden.

 
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