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von Leena  am 11.06.2012, 15:20 Uhr

Wie ist dein Mann zu dem Haus gekommen?

Vielleicht liegt genau da der Knackpunkt..?

Ich schätze jedenfalls, Deine Schwiegereltern sehen den Teil mit "das Haus war vor der Übertragung aber nichts wert" eindeutig anders..? Zum einen wird es ja wohl allein einen gewissen Grund und Bodenwert gehabt haben, und selbst wenn das Grundstück unbebaut vielleicht werthaltiger gewesen wäre als mit dem aufstehenden Haus der Schwiegereltern, "nichts wert" kann es eigentlich nicht gewesen sein. Und wenn Dein Mann vorher schon 100.000 DM ins Haus investiert hatte - ähm, es gilt immer noch der Rechtsgrundsatz "Grund und Boden zieht an", also wenn er in das Haus anderer Leute Geld investiert, wird der Gegenwert für das Geld damit das Eigentum der Leute, denen der Grund und Boden gehört (auch wenn er potentiell einen Ersatzanspruch hätte geltend machen können, andere Baustelle).

Und was die Ausgleichszahlung an die Schwester betrifft - Deinem Mann war die Übertragung des mit dem Nießbrauch belasteten Grundstücks offensichtlich (zumindest damals) die 20.000 DM an die Schwester wert, oder warum hat er den Vertrag sonst unterschrieben?

Ansonsten, nur mal rein rechnerisch: Bei uns sind die meisten Grundstücke für Einfamilienhäuschen vielleicht 450 m² groß, der durchschnittliche Bodenrichtwert liegt grob geschätzt bei mind. 300 Euro/m², das ergäbe also einen Verkehrswert nur für den Grund und Boden von 135.000 Euro. Okay, Wertminderung wegen Nießbrauch... aber trotzdem, dann hätte Dein Mann - auch unter Berücksichtigung der bereits investierten Gelder und der Ausgleichszahlung an die Schwester - immer noch ein ziemlich gutes Geschäft gemacht, grundsätzlich zumindest... und der Schwester wären nicht nur "Freuden" entgangen, sondern auch potentielle Erbmasse.

Ich nehme jedenfalls an, Deine Schwiegereltern sind durchaus der Meinung, dass sie ihrem Sohn einen entsprechenden Wert überschrieben haben, während Du sagst, dass Haus war "vorher nichts wert". Spätestens da geht es bei Euch doch schon auseinander, oder..?

Und wenn Ihr nach der Übertragung weiterhin in das Haus investiert habt (bzw. Dein Mann das hat, nehme ich an?), das Haus aufgestockt habt, Garage angebaut etc. pp., Gartengestaltung, Pflastern und Teeren und Mauern und was weiß ich... ja, wir haben auch ein Haus und ich weiß, wieviel Geld solche Arbeiten verschlingen können (vor allem, wenn man sie machen lässt). Andererseits - wenn ich das Geld nicht habe für solche Arbeiten, kann ich sie eben nicht durchführen lassen, bzw. muss entsprechend mit Fremdkapital wirtschaften - und dann eben auch gut wirtschaften.

Als Schwiegereltern wäre ich jedenfalls auch unterbegeistert, wenn mein Sohn plötzlich nach -zig Jahren ankäme und Betriebskosten von mir fordern würde, der er bisher komplett alleine getragen hat, mit der Begründung, er hätte ja so viel ins Haus investiert und ihm geht jetzt das Geld aus... ähm, ja, warum hat er das nicht vorher durchkalkuliert..?

Auch Häuser ohne Vollwärmeschutz etc. sind heute immer noch bewohnbar... allerdings wären dann die Heizkosten etc. sicherlich noch ein ganzes Ende höher, keine Frage...

Aber solange Du den Anteil der Schwiegereltern gewissermaßen "abwertest" - solange kommt Ihr eh nicht auf einen grünen Zweig miteinander, würde ich mal prognostizieren.

Hausübertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt sind aber eh so ein Ding, das geht - meiner Erfahrung nach - selten gut und in Frieden ab, von daher... wer sich darauf einlässt, ist - in gewissen Grenzen - auch ein bisschen selber schuld - ist zumindest meine Meinung, jetzt nur zum finanziellen Thema. Den Rest habe ich jetzt nicht wirklich gelesen und entsprechend keine Meinung dazu...

 
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