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Geschrieben von ToniaLaura am 11.06.2012, 10:01 Uhr

Wohnrecht und Kosten.....

.... es läuft leider alles beschissen!! Wenn ihr euch an meinen Beitrag erinnern könnt vor ein paar Tagen!
Mein Mann hat mit seinen Eltern nochmal gesprochen!!
Sie werden nichts bezahlen! Keine einzigen Cent!
Er lässt es ihnen durchgehen! Er lässt sich wie immer von denen einwickeln! Eigentlich gibt mein Mann ihnen den Rückhalt so zu handeln, weil er nicht den Mum hat einmal auf den Tisch zu hauen!
Ich kann nichts machen, meinem Mann gehört das Haus!
Mein Schwiegervater, der mich nicht leiden und mir das Leben seit Jahren zur Hölle macht will IN FRIEDEN ZUSAMMEN LEBEN!!!!
Das behauptet er immer wenn man ihn zur Rede stellt!
Auf den nächsten Ausbruch kann man warten!
Jetzt steht ich wieder alleine da!! Ich habe für mich beschlossen, das alles auszuhalten, bis die Kinder "groß" sind!!
LG

 
47 Antworten:

Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Fredda am 11.06.2012, 10:18 Uhr

Love it, leave it or change it... Viel Vergnügen.
(So einen Partner mit solchen Eltern mit Nießbrauch hatte ich auch mal. Betonung "hatte".)

Lg
Fredda

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von fiammetta am 11.06.2012, 10:26 Uhr

Hi,

das war doch die Sache mit den Heizkosten, stimmt`s?

Gut, Deinem Mann gehört das Haus. Grundsätzlich kann er ja damit machen, was ihm beliebt. Aber: Er ist Dir und Eueren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, d.h. nachdem Du auch arbeitest, würde ich mir vom RA schön ausrechnen lassen, was ihm von dir und Dir von ihm zusteht. Von dem Geld, das ihm übrigbleibt, kann er ja dann recht großzügig sämtliche Kosten für Deine SE übernehmen. Nur: Erfahrungsgemäß schaut`s mau aus, wenn das Ehegesponst keine Lust mehr hat mitzublechen und auf der Ausschöpfung der Rechtsmittel besteht...

Wie alt ist denn Dein SV - kannst Du da auf eine biologische Lösung warten? Anderenfalls empfehle ich Dir die Kurve zu kratzen, v.a. wenn Du Freunde oder Verwandte hast, die Dir Hilfestellung leisten können. Bis die Kinder groß sind, ist eine sehr lange Zeit und die Kraft, die Dich das kostet, ist immens. Diese ewige Dauerbelastung zermürbt, macht krank und erschöpft nachhaltig. Die positive Lebenszeit, die Dir letztlich fehlt, fällt Dir erst dann richtig auf, wenn dieser Irrsinn beendet ist.
Im Übrigen kann sich Dein Mann dann ja - nach Abzug der tatsächlich fällig werdenden Unterhaltskosten - mit Vatilein recht großzügig das Haus und das Alleinsein teilen. Sobald Du zum Schikanieren wegfällst, bleibt nur noch der Herr Sohn und ob der das dann so spaßig finden wird?

Ich hatte damals keinen Menschen, der mir durch Taten geholfen hätte. Gut, brauche ich in Zukunft dann umgekehrt auch nicht. Hat auch etwas für sich. Vielleicht hast Du aber mehr Glück.

LG

Fiammetta

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von mamaj am 11.06.2012, 10:28 Uhr

Sorry, es ist sein Haus, es sind seine Eltern...somit ist es seine Entscheidung, egal ob sie dir gefällt oder nicht.

Entweder du akzeptierst es, oder du änderst etwas für DICH, denn dein Mann wird sich und seine Meinung wohl nicht ändern.

Wobei...also wenn es mein Haus wäre und ich wäre der Ansicht meine Eltern kostenlos in meinem Haus wohnen zu lassen...wer sollte mir da vorschreiben, das es nicht so sein kann? Mein Mann? Wohl nicht....

Alles Gute
mamaj

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Es ist aber auch SEINE Frau ...

Antwort von fiammetta am 11.06.2012, 10:37 Uhr

Hi,

..., die hier durch die permanenten Angriffe Federn läßt und es geht um das letztlich gemeinsame Geld, das einer genüßlich für SEINE Herkunftsfamilie verteilt. Würde sich der SV ordentlich und anständig verhalten oder sie, die AP zumindest in Frieden lassen, dann gäbe es auch dieses Posting nicht.

Würdest Du das umgekehrt auch gutheißen?

LG

Fiammetta

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Re: Es ist aber auch SEINE Frau ...

Antwort von mamaj am 11.06.2012, 10:57 Uhr

Nein, ich würde meinen Mann so nicht behandeln lassen...aber mein Mann würde sich mit ziemlicher Sicherheit auch scheiden lassen, wenn er so behandelt werden würde.

Natürlich leidet sie, das tut mir grundsätzlich auch leid, aber was nützt ihr mein Kopfstreicheln?

... und ehrlich ... ich würde mir das Verhalten ihres Schwiegervaters nicht gefallen lassen...und wenn mein Mann meinen würde sich in einer solchen Situation eher auf die Seite seiner Eltern als auf meine Seite zu stellen....ICH wäre längstens seine Frau..

Aber ich bin nicht die AP, und sie muß entscheiden was sie will, was sie mit sich machen läßt...sie kann es aushalten (und hoffen es dauert nicht mehr lange) und sie bleibt bis die Kinder groß sind, aber was kommt dann?

Mal ehrlich...wenn es eine rechtliche Grundlage gäbe, durch die die SE Nebenkosten zahlen müßten, könnte sie es durchsetzen....aber scheinbar gibt es die nicht.
Eventuell hat er ja das Haus von den Eltern bekommen unter der Vorrausetzung, sie dürfen dort auf Lebenszeit wohnen...und ein Vertag besteht ja auch.
Und wenn die Klausel besagt, er muß dafür sorgen, das die Wohnung warm ist, dann muß er dafür sorgen.
Besagt die Klausel etwas anderes...dann muß/kann man dagegen angehen.

Aber? Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Ich vermute er.
Und? Will ihr Mann es ändern? Nein.

Also...was bleibt ihr übrig?

Stillhalten bis alles vorbei ist...oder...?

Das ist doch ihre Entscheidung...

Alles Gute
mamaj

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@mamaj

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:01 Uhr

Ein "Kopfstreicheln" will ich bestimmt nicht! Nur hat damals jemand geschrieben - halt uns auf dem Laufenden - was ich hiermit getan hab! Mehr nicht! Ich will auch keine andere Entscheidung als die die ich gefällt habe! Es passt schon! Ausmachen muss ich es mit mir allein!
Vielleicht willst du das andere Posting nocht lesen??

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Re: @mamaj

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:02 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Frage-wegen-Wohnrecht_514035.htm

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@ Fiammetta

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:04 Uhr

Danke für Deine Tipps!
Ich arbeite bei diesem RA leider nur auf 200 €!!! Das ist nichtg die große Kohle!
Wir haben uns ja damals schon mal gemeinsam erkundigt was man machen kann, etc. Mein Mann verspricht mir immer die "großen Schritte" wenns aber drauf ankommt, passiert nichts!
LG

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Re: @ Fiammetta

Antwort von Jamu am 11.06.2012, 11:15 Uhr

Sorry, ich wäre weg!

Ich würde im Leben nicht mit einem Mann zusammen bleiben der zusieht wie alles den Bauch runter geht - durch seine Eltern!

Umgekehrt würde er es sicher auch nicht so haben wollen ...
Aber wenn er nunmal zu schwach ist ... was willste machen?!
Ändern kann man solche Strukturen eh nicht mehr!

MIR wäre mir ein schönes ruhiges Leben alle male wichtiger als mich ewig mit sowas herumplagen zu müssen!

Man lebt nur einmal!

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Re: @ Jamu

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:20 Uhr

Da geb ich dir vollkommen recht! Aber! So einfach ist es nicht auf den Land!!! Keine Jobs, keine Wohnung, die Kinder hängen brutal in ihrem Vater, etc......
Glaub mir es wäre mir auch lieber sagen zu können, so das wars jetzt! Macht euch eine schöne Zeit und spielt Familie!! Aber so einfach ist es nicht!! Zumindest für mich nicht!
LG

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Sunny76 am 11.06.2012, 11:25 Uhr

Ich hab mir jetzt mal den alten Beitrag durchgelesen....

Sorry aber ich könnte keinen Mann so lieben, dass ich sowas ertragen würde. Jetzt mal vom Finanziellen abgesehen, würde ich die Nähe der Schwiegereltern bei einem so schlechten Verhältnis nicht aushalten.

Und Sachen wie "Ich halte durch bis die Kinder groß sind" sind meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Wie sollen sich die Kinder später fühlen? Dass Du ihnen zuliebe alle Demütigungen ertragen hast und Dich ihnen zuliebe unglücklich gemacht hast?
Dann lieber getrennt und glücklich. Aber das meine ich jetzt eher allgemein und nicht speziell auf Dich bezogen.

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Sunny76 am 11.06.2012, 11:25 Uhr

Ich hab mir jetzt mal den alten Beitrag durchgelesen....

Sorry aber ich könnte keinen Mann so lieben, dass ich sowas ertragen würde. Jetzt mal vom Finanziellen abgesehen, würde ich die Nähe der Schwiegereltern bei einem so schlechten Verhältnis nicht aushalten.

Und Sachen wie "Ich halte durch bis die Kinder groß sind" sind meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Wie sollen sich die Kinder später fühlen? Dass Du ihnen zuliebe alle Demütigungen ertragen hast und Dich ihnen zuliebe unglücklich gemacht hast?
Dann lieber getrennt und glücklich. Aber das meine ich jetzt eher allgemein und nicht speziell auf Dich bezogen.

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@ToniaLaura

Antwort von mamaj am 11.06.2012, 11:27 Uhr

Das 2.Posting ging nicht an dich, sondern an Fiammetta.

Ich wollte dir nur sagen, das du es für dich ändern mußt, dein Leben...oder es so lassen...die Menschen kann man ab einem gewissen Alter nicht mehr ändern, das ist wohl so wie mit der Gewohnhiet (siehe weiter unten ;-)

Übrigens:

Du schreibst..."Es steht aber im Vertrag: Beheizbar und Bewohnbar!
Ein Absatz drunter: Die Wohnrechtsberechtigten haben die Kosten die durch Heizung, Strom, Kanal, Müll, etc. entstehen selber zu tragen.
Und das ist meiner Meinung nach eindeutig!! Was sie ja jetzt 13 Jahre nicht gemacht haben!!! ..."

Das Problem, das ich eher sehe, ist, das es sowas wie ein Gewohnheitrecht gibt...lies mal bei Wikipedia...nach 13 Jahren wird es da wohl nicht mehr zu rütteln geben, leider.

Alles Gute
mamaj

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Re: keine einfache Entscheidung

Antwort von Maximum am 11.06.2012, 11:31 Uhr

wenn der SV sowieso frech zu dir ist dann dreh den Spieß doch mal um und frag mal ob sie sich nicht schämen .Meine Mutter wohnt auch im Haus(3 Fam.Haus)...die bezahlt den Abtrag mit,aklles ausgerechnet über die qm und sie bezahlt auch ihre NK...das wär ja noch schöner.
Ich würde den Mann vor die Wahl stellen...gemeinsam ausziehen und diese Wohnung vermieten,oder ich würde alleine gehen...ist leicht gesagt ich weiß...aber auch dieser Tag wird kommen weil irgendwann das Fass voll ist...Viele alte Leute sind schon recht seltsam und bösartig..
Aber so einen Sohn hätte ich auch gerne der mich dann vollends aushält...schämen würd ich mich...was machen die mit dem Geld? Stecken die das euch so zu oder kommt da auch nix rüber.

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@ Maximum

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:34 Uhr

Keinen Cent!!!
Die haben ja noch eine Tochter! Wohnt ca. 15 km weg! Diese Familie ist gern gesehen und heilig!!!

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 11:36 Uhr

Ich weiß! Aber vielleicht glaubt mir keiner aber die beiden Kinder hängen brutals in ihrem Vater! Das kann ich ihnen nicht antun! Du glaubst nicht wie die Tochter weint wenn mein Mann 3, 4, 5 Tage beruflich unterwegs ist!
LG

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Seansmama am 11.06.2012, 11:36 Uhr

Meine Antwort zu Schwiegereltern kennt hier ja ohnehin jeder!
Die wären aber mein!
Und wenn das mein Mann wäre, dann würde ich ihm mal vorrechnen,
was er an Dich zahlen müsste, wenn Du die Sachen packst, dann
kann er glücklich mit seinen Eltern werden. Nie im Leben nicht
würde ich so leben wollen, ich wär ganz schnell weg.

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Re: @ Maximum

Antwort von fiammetta am 11.06.2012, 11:46 Uhr

Hi,

das ist doch der Klassiker: Je weiter weg, je weniger belastbar und je weniger arbeitswillig, desto heiliger. Derjenige vor Ort ist IMMER der Depp, denn der ist ja jederzeit verfügbar und kontrollierbar. Bei den anderen herrscht immer eitel Sonnenschein oder sie sind ja soooo arm. Derjenige vor Ort darf oft auch tüchtig blechen, damit die Eltern dann ganz großzügig denen weiter weg üppige Geldgeschenke machen können. Und wehe, der Zahlemann muckt, dann kommt die Selbstmitleids- und Vorwurfssirene.

Kenne ich auch und außerdem noch viele andere hier und im RL. Lies Dich `mal durch die diversen Foren.

LG

Fiammetta

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Mami-Franzi19 am 11.06.2012, 11:47 Uhr

DU musst aber auch bedenken das deine Kinder mit der Zeit merken werden wie unglücklich du bist und das ist auch nicht gut.
Wie alt sind deine Kinder denn??

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gewohnheitsrecht

Antwort von 32+4 am 11.06.2012, 11:47 Uhr

ich habe ja streß mit meinen nachbarn und was jahrelang "gewohnheit" war, gibt es aber nicht als recht.
teilte mir zumindest anwalt und landkreis mit


sollte der wortlaut so sein, würde ich das ähnlich eindeutig sehen und sagen, sie haben die kosten zu zahlen.
aber wenn man sich anderweitig dann einigt. nunja...
ich hätte da klärungsbedarf mit meinem mann. vermutlich wäre es aber auch gar nicht so weit gekommen.

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Achja, und..

Antwort von Mami-Franzi19 am 11.06.2012, 11:57 Uhr

Wie siehts denn bei euch finanziell aus?
Gehts euch recht schlecht deswegen?
Weißt du wieviel ihr zur verfügung habt, wieviel wegen der SE draufgeht und ihr EIG mehr zur verfügung habt?
Wenn nicht würde ich das mal versuchen auf papier zu bringen, das er sieht für was euer geld alles draufgeht, inkl. dem der SE, und was ihr zur verfügung habt und was ihr zur verfügung haben könnten wenn die SE das selber zahlen würden. Vielleicht auch mal eine Kostenaufstellung für die SE machen, in ruhe zusammensetzen bei Kaffee und Kuchen, vielleicht verstehen sie es dann besser, zumindestens was das finanzielle angeht.

Desweiteren, du sagtest du schreibst alles auf was sie dir "antun"? Hat dein mann das alles mal gelesen, alleine?
Vielleicht wird es ihm dadurch ja etwas mehr bewusst wie du dadrunter leidest. Auch wenn Männer sagen ich verstehe dich ja u.s.w. verstehen sie es ja meist doch nicht.

Dich davon abbringen das du bleibst kann keiner, aber an deiner Stelle würde ich nicht ganz aufgeben.

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Reni+Lena am 11.06.2012, 11:59 Uhr

Wenn dein mann nicht den Mum hat das geld einzufordern was die heizkosten betrifft, so kann er das zumindest bei den Müllkosten und den Stromkosten umgehen.
Müll und Stromkosten kann man sehr wohl gertrennt per Wohnung bei den Stadtwerken etc angeben. es wird ja wohl einen Stromzähler für die Wohnung der Schwiegereltern geben, oder?
Dann sollen sie sich gefälligst mit dem Stromanbieter rumschlagen.
Der wird ihnen sehr fix den Strom abgeklemmen wenn sie nicht zahlen.
Mulltonnen werdet ihr ja auch getrennte haben, oder?
Einfach die der Schwiegereltern abmelden. fertig...wird dann eben nicht mehr ausgeleert...

Mit Wasser und Heizung wird es schwieriger...


Lg reni

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 12:05 Uhr

Getrennt Mülltonnen kann es geben!! Aber ich da angerufen und gefragt, wie das läuft, wenn die Schweigereltern eine eigene Tonne wollen!!! Leider nein! Wir können für unser Haus 20 Tonnen haben wenn wir wollen aber die Rechnung geht immer!! an den Hauseigentümer! Der muss es dann entsprechend eintreiben bei den anderen Nutzern!! Kann man also vergessen! Stromzähler gibt es nur einen!
Wir diskutieren schon Jahre über das Thema! Rauskommen tut im Endeffekt nichts!!
LG

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gewohnheitsrecht...okay

Antwort von mamaj am 11.06.2012, 12:10 Uhr

Okay, bei den Mietnebenkosten greift das Gewohnheitsrecht (zum Glück) nicht.

Aber da ja mit dem Sohn immer wieder mündlich vereinbart wurde und wird, das sie es nicht zahlen müssen, denke ich, aber weiß nicht genau ...ob man das dann nicht doch so auslegen könnte/ kann.

Würde der Sohn z.B. die Wohnung verkaufen, könnte der neue Eigentümer wohl durchaus Nebenkosten verlangen...egal was mit dem Sohn bis dahin mündlich gelaufen ist.

Aber letztendlich...egal wie die Rechtslage auch ist/ sein mag...der Sohn wird wohl eher nicht die Nebenkosten von seinen Eltern verlangen, also kann sie (als Ehefrau und "nur" Schwiegertochter) nichts daran ändern....sie kann sie ja schlecht vor die Tür setzen.

LG
mamaj

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von Jamu am 11.06.2012, 12:16 Uhr

Dann ausziehen und die Wohnung vermieten!

Letztendlich verlassen Frauen in noch viel schlimmeren Momenten ihre Männer z.B. wenn Gewalt eine Rolle spielt.
Und sicher: die Kinder lieben ihre Eltern! Wen auch sonst wenn es noch Kinder sind!

Aber ganz sicher musst du deshalb nicht ausharren in einer echt beschissenen Situation.

Sicher hat Frau Angst vor so einem Schritt - wie geht es finanziell weiter, und der Alltag, und alles drum herum!
Aber eine Lösung gibt es IMMER.

Ich habe in meinem Umfeld so einiges erlebt und die haben es ALLE geschafft!

Viel Glück!

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Re: Wohnrecht und Kosten.....

Antwort von kravallie am 11.06.2012, 12:27 Uhr

wenn dein mann seine eltern da kostenlos wohnen läßt, kannst du nichts machen, das ist das eine. mit §§§ kommen, würde ich ihm auch nicht, es ist SEINE sache.

was du nicht hinnehmen mußt/sollst, ist das verhalten dieser leute.
aber da muß dein leidensdruck groß genug sein.

btw, meine tochter heult sich auch die augen aus dem kopf, wenn mein mann verreisen muß, deswegen muß man nicht in unglück ausharren.
das ganze ist ein problem zwischen deinem mann und dir, wenn er dir das zumutet.

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Das tust du nicht!

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:30 Uhr

Genau das würde ich nicht tun, wenn dein Mann nicht hinter dir steht dann würde ich die Ehe schonmal in Frage stellen, und das darf auch mal sehr laut gedacht werden. Zur Not machst du eine Familienberatung wo die Punkte auf den Tische kommen und dann wird er sich umschauen wenn er sich plötzlich entscheiden muss.

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mamaj

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:32 Uhr

Es ging darum das die Eltern zwar keine Miete zahlen was so vereibart ist, aber sie auch seit x-Jahren keinen Strom, Wasser, Heizung, Abwasser, usw.... was aber sehr wohl vereinbart war.

Deswegen ist sie sauer und das zurecht - nicht nur wegen dem sturen Opa....

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Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:36 Uhr

Dieses RECHT gibt es nicht und ist eine Erfindung!

NIEMAND kann sich wegen einer bloßen Gewohnheit daruaf berufen das dieses immer so sein wird!

Ausser einer Ausnahme: Im Wegerecht - aber da muss die Gewohnheit schon so lange andauern bis zu der Zeit in der es Grundbücher gibt. Mit anderen Worten müssten die Ritter schon den weg benutzt haben...


Aber ein Gewohnheitsrecht ist quatsch, den §§§ will ich sehen wenn du einen findest, das ist eine Erfindung.

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Re: mamaj

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 12:37 Uhr

Miete brauchen sie ja nicht bezahlen! Aber Nebenkosten!

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Re: Das tust du nicht!

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 12:38 Uhr

Was tue ich nicht?
Steh grad auf dem Schlauch!

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Re: mamaj

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:39 Uhr

Eben...

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Re: Das tust du nicht!

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:39 Uhr

Wegen der Kinder das aushalten, never ever darfst du das tun...!

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Re: Das tust du nicht!

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 12:46 Uhr

Vielleicht ist es auch eine Ausrede?? Aber wie gesagt momentan muss ich es leider aushalten egal für wen!!
LG

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Re: Das tust du nicht!

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 12:54 Uhr

Weißt du was? Du hast dich klein machen lassen und lebst das nun. Du solltest unbedingt an deinem Sélbstbewußtsein arbeiten und dir ein dickes Fell zulegen - such dir ein Vorbild - sicher gibt es eine resolute Frau die dir gefällt, dann nimm sie dir zum Vorbild und kopiere ihre Verhaltensmuster - das hilft und wenn du zum ersten mal den depperten SV runterlaufen hast lassen fängt es an Spaß zu machen. Du musst deine Haltung ändern sonst gehts du ein.

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Re: Das tust du nicht!

Antwort von Luni2701 am 11.06.2012, 13:12 Uhr

ohje ohje, ich befürchte das du das theater nicht aushalten wirst bis deine Kinder groß sind und ich befürchte noch mehr, dass eure Ehe das nicht aushält.

Ich würde meinem Mann klipp und klar vorrechnen, was da an Geld für die Schwiegereltern draufgeht und dann würde ich getrennte strom und wasserzähler und die bezahlung der nebenkosten verlangen ODER, was noch besser wäre, den gemeinsamen auszug und die vermietung eurer wohnung. Und wenn er sich auf keines dieser Dinge einlässt, dann würde ich gehen, dann dann würde ICH an der Liebe von meinem Mann zweifeln. SOwas geht mal überhaupt gar nicht.

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Wie ist dein Mann zu dem Haus gekommen?

Antwort von Alexa1978 am 11.06.2012, 14:07 Uhr

Vielleicht spielt das bei euch auch irgendwie eine Rolle?

Wir hatten selbst einen Fall in der Familie, wo das Haus dem Sohn unter der Bedingung des lebenslangen Wohnrechts überschrieben wurde. Das Haus ist vollkommen abbezahlt.

Als finanzielles Entgegenkommen, wurden die monatlichen Betriebskosten dem doch sehr hohen Wert des Hauses gegenverrechnet. Nach Ableben der Eltern ist der Wert des Hauses (+ Grundstück !!) immer noch höher als die zwischenzeitlich angefallenen und mitfinanzierten Betriebskosten.

In unserem Fall hätten die Eltern das Haus auch einfach verkaufen und sich mit dem Erlös einen schönen Lebensabend finanzieren können.

So ist es aber ein Win-win Situation (zumindest wird dies von den beteiligten Personen als solche empfunden).

Keine gute Lösung, wenn man sich die (hohen) Betriebskosten alleine eigentlich überhaupt nicht leisten kann, oder diese den Wert des Hauses irgendwann einmal (> 25 Jahre) übersteigen.

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Re: Wie ist dein Mann zu dem Haus gekommen?

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 14:33 Uhr

Mein Mann hat das Haus auch übertragen bekommen mit notariellem Vertrag! Das Haus war aber vorher nichts wert!!! Er hat zum Zeitpunkt der Übetrtragung bereits ca. DM 100.000 in das Haus investiert, was auch im Übergabevertrag festgehalten ist. Der Schwester musste er DM 20.000 ausbezahlen! Wahrscheinlich für "entgangene Freuden"
Nach der Übergabe wurde weiter in das Haus investiert. Z. B. noch ein Stockwerk drauf, eine Doppelgarage mit Dachboden, eine Hütte für den Traktor, Gartenumgestaltung, Pflastern und Teeren der Flächen, rießige in Beton gelegte Steinmauern, etc. Wer ein Haus hat, weiß wieviel Geld solche Arbeiten verschlingen.
Ich denke es handelt sich insgesamt um einen Betrag von mittlerweile ca. € 170.000 bis 200.000!
Das Haus besteht aus zwei abgeschlossenen Wohnung jedoch nur mit einem Stromzähler. Die Einliegerwohnung der SE ist um UG. Wir wohnen um EG und 1. Stock! Im Vertrag ist geregelt, dass die SE die laufenden Kosten wie z. B. Heizung, Strom, Müll, Wasser, Kanal, wtc. bezahlen müssten. Von meiner Seite wurden die Möbel bezahlt.
Hätte mein Mann das Haus nicht umfassend umgebaut wie z. B. auch Vollwärmeschutz wäre es heute so nicht mehr bewohnbar!!!
Somit haben wir auch noch Schulden abzubezahlen. Deswegen können wir uns in meinen Augen auch den Unterhalt der SE nicht mehr leisten. Vor allem weil die Kosten für Energie, etc. doch unentwegt steigen!
LG

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Re: Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von Leena am 11.06.2012, 14:54 Uhr

...kompletter Quatsch ist Gewohnheitsrecht nicht, schau mal in § 346 HGB ("Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen."), oder in " 293 ZPO, in dem es um fremdes Recht, Gewohnheitsrecht und Statuten geht, oder such mal unter dem Begriff "Treu und Glauben", da findet man auch einiges...

Ansonsten greift irgendwann schon die "normative Kraft des Faktischen"... also wenn mein Sohn mich über Jahre hinweg von bestimmten Kosten freistellt, kann ich - in gewissen Grenzen - schon darauf vertrauen, dass er diese Übung weiterhin beibehalten will, ganz grob gesagt.

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Re: @ToniaLaura

Antwort von montpelle am 11.06.2012, 15:10 Uhr

"Mein Schwiegervater, der mich nicht leiden und mir das Leben seit Jahren zur Hölle macht"

Es sind natürlich sie bösen bösen Schwiegereltern, die du anscheinend auch nicht leiden kannst und, deinem Auftreten hier, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht besonders freundlich behandelst.

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Re: @ToniaLaura

Antwort von Sakra am 11.06.2012, 15:14 Uhr

nee MP, das glaub ich jetzt nicht.

gibts ne möglichkeit denen den strom und das wasser abzuklemmen? und wenn dein herr mann nicht manns genug ist zum anwalt zu gehen, dann leite du das in die wege.
oder fahre mit den kindern allein in den urlaub,(schreibst ja oben wohin) denn so schlimm kann es dann ja noch nicht sein.

im schlimmsten fall würde ich mal ein paar tage die koffer packen.............
und wenn er dann noch nicht aufwacht, ist es zeit zu gehen.
so ein weichei der sich nicht durchsetzen kann , käme mir grade recht!

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Re: Wie ist dein Mann zu dem Haus gekommen?

Antwort von Leena am 11.06.2012, 15:20 Uhr

Vielleicht liegt genau da der Knackpunkt..?

Ich schätze jedenfalls, Deine Schwiegereltern sehen den Teil mit "das Haus war vor der Übertragung aber nichts wert" eindeutig anders..? Zum einen wird es ja wohl allein einen gewissen Grund und Bodenwert gehabt haben, und selbst wenn das Grundstück unbebaut vielleicht werthaltiger gewesen wäre als mit dem aufstehenden Haus der Schwiegereltern, "nichts wert" kann es eigentlich nicht gewesen sein. Und wenn Dein Mann vorher schon 100.000 DM ins Haus investiert hatte - ähm, es gilt immer noch der Rechtsgrundsatz "Grund und Boden zieht an", also wenn er in das Haus anderer Leute Geld investiert, wird der Gegenwert für das Geld damit das Eigentum der Leute, denen der Grund und Boden gehört (auch wenn er potentiell einen Ersatzanspruch hätte geltend machen können, andere Baustelle).

Und was die Ausgleichszahlung an die Schwester betrifft - Deinem Mann war die Übertragung des mit dem Nießbrauch belasteten Grundstücks offensichtlich (zumindest damals) die 20.000 DM an die Schwester wert, oder warum hat er den Vertrag sonst unterschrieben?

Ansonsten, nur mal rein rechnerisch: Bei uns sind die meisten Grundstücke für Einfamilienhäuschen vielleicht 450 m² groß, der durchschnittliche Bodenrichtwert liegt grob geschätzt bei mind. 300 Euro/m², das ergäbe also einen Verkehrswert nur für den Grund und Boden von 135.000 Euro. Okay, Wertminderung wegen Nießbrauch... aber trotzdem, dann hätte Dein Mann - auch unter Berücksichtigung der bereits investierten Gelder und der Ausgleichszahlung an die Schwester - immer noch ein ziemlich gutes Geschäft gemacht, grundsätzlich zumindest... und der Schwester wären nicht nur "Freuden" entgangen, sondern auch potentielle Erbmasse.

Ich nehme jedenfalls an, Deine Schwiegereltern sind durchaus der Meinung, dass sie ihrem Sohn einen entsprechenden Wert überschrieben haben, während Du sagst, dass Haus war "vorher nichts wert". Spätestens da geht es bei Euch doch schon auseinander, oder..?

Und wenn Ihr nach der Übertragung weiterhin in das Haus investiert habt (bzw. Dein Mann das hat, nehme ich an?), das Haus aufgestockt habt, Garage angebaut etc. pp., Gartengestaltung, Pflastern und Teeren und Mauern und was weiß ich... ja, wir haben auch ein Haus und ich weiß, wieviel Geld solche Arbeiten verschlingen können (vor allem, wenn man sie machen lässt). Andererseits - wenn ich das Geld nicht habe für solche Arbeiten, kann ich sie eben nicht durchführen lassen, bzw. muss entsprechend mit Fremdkapital wirtschaften - und dann eben auch gut wirtschaften.

Als Schwiegereltern wäre ich jedenfalls auch unterbegeistert, wenn mein Sohn plötzlich nach -zig Jahren ankäme und Betriebskosten von mir fordern würde, der er bisher komplett alleine getragen hat, mit der Begründung, er hätte ja so viel ins Haus investiert und ihm geht jetzt das Geld aus... ähm, ja, warum hat er das nicht vorher durchkalkuliert..?

Auch Häuser ohne Vollwärmeschutz etc. sind heute immer noch bewohnbar... allerdings wären dann die Heizkosten etc. sicherlich noch ein ganzes Ende höher, keine Frage...

Aber solange Du den Anteil der Schwiegereltern gewissermaßen "abwertest" - solange kommt Ihr eh nicht auf einen grünen Zweig miteinander, würde ich mal prognostizieren.

Hausübertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt sind aber eh so ein Ding, das geht - meiner Erfahrung nach - selten gut und in Frieden ab, von daher... wer sich darauf einlässt, ist - in gewissen Grenzen - auch ein bisschen selber schuld - ist zumindest meine Meinung, jetzt nur zum finanziellen Thema. Den Rest habe ich jetzt nicht wirklich gelesen und entsprechend keine Meinung dazu...

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Re: Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 17:05 Uhr

Es gibt keine Gesetz das besagt das aufgrund einer Gewohnheit ein Recht abzuleiten ist. Und im Falle der AP schon gar nicht, den Richter möch ich sehen.

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Re: Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von Leena am 11.06.2012, 17:45 Uhr

...teilweise schon, zumindest im Grundsatz.

Man darf auf eine langjährig geübte Praxis vertrauen - zumindest grundsätzlich. Alles, was danach kommt - wird i.d.R. schwierig.

Bei Richtern weiß allerdings eh nie, wie sie entscheiden. :-)

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Re: Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von bobfahrer am 11.06.2012, 19:00 Uhr

Ich finde keinen § der so ein Recht beschreibt und klar definiert das eine Sache die jemandem zur Gewohnheit geworden ist einklagbar ist weil rechtens.

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Re: @montpelle

Antwort von ToniaLaura am 11.06.2012, 19:37 Uhr

Was du schreibst ist in meinen Augen eine Unverschämtheit!!
Soll ich dir aufschreiben hgier was sich in den Jahren zugetragen hat. Ihm war und ist nichts recht was ich mache! 1 mal gemacht und es war nicht in Ordnung! z. Teppich auf den Balkon hängen!! Betonung liegt auf hängen nicht schütteln oder so! Ich habs unterlassen! Ich mach in diesem Haus nur diese Sachen, die ein jeder normale Mensch auch machen würde und nichts ist recht. Ich könnte praktisch unsichtbar sein, würde man noch Sachen bei Haaren herbeiziehen, die nicht in Ordnung sind! Und mir mit Anzeigen, etc. drohen!! Ganz nebenbei: ER IST ALKI !!! Er trägt zeitweise einen Mundschutz weil ich Viren und Bakterien habe!!!
Hier über mich zu urteilen wenn du meine Geschichte nicht kennst ist unterste Schublade!
Laß aber bitte eine Diskussion darüber ob Du "nur Deine Meinung sagt,..." weil ich keine Lust habe!!!

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Re: Es gibt kein Gewohnheitsrecht

Antwort von Leena am 11.06.2012, 19:40 Uhr

...Du findest eh nicht allzu viele Paragraphen, die etwas "klar definieren", dafür aber jede Menge "Gummi"-Paragraphen, deren Inhalt sich - insbesondere von den entscheidenden Richtern - wie Gummi dehnen lassen. ;-)

Probier's z.B. mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben". Gibt auch jede Menge Rechtsprechung dazu...

Es gibt, auch bei uns, gültige Rechtsgrundsätze, die nicht in einen festen Paragraphen gegossen sind - und trotzdem gültig.

Mit Deiner Argumentation, was nicht in einem Paragraphen steht, kann nicht Rechtsgrundlage sein, kommst Du nur dann weiter, wenn genau dieser Fall vom Gesetz vorgeschrieben ist - sprich - es steht z.B. im Gesetz, dass ein Steuerbescheid nur geändert werden darf, wenn dies gesetzlich geregelt ist. Von daher - wenn kein Änderungsparagraph greift, kann der Steuerbescheid eben nicht geändert werden, und wenn er noch so falsch ist. Diese Rechtslage lässt sich aber nun mal nicht uneingeschränkt auf das Zivilrecht übertragen...

Wohlgemerkt, ich sage nicht, dass der Sohn, wenn ihm nach 13 Jahren irgendwann mal einfällt, dass er die Betriebskosten doch nicht mehr alleine tragen will, sondern sie anteilig vom Nießbrauchsberechtigten einfordern will, im Klagefall vor Gericht chancenlos wäre. Ich sage nur, dass der Ausgang des Verfahrens nicht sicher wäre - und vielleicht / wahrscheinlich liefe es vor Gericht auf irgendeinen Vergleich hinaus...

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