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Geschrieben von Sarah+Krümels-Mama am 10.06.2012, 12:55 Uhr

Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Hallo
Ich habe hier einen etwas komplizierten Fall.

ich bin Erzieherin, mein Vertrag endet am 31.7 Arbeitssuchend gemeldet bin ich. Nun ist es so, dass ich Schwanger bin. Bei unserem AG mussten wir unterschreiben, dass wir einer Mitteilungspflicht unterliegen.

ich weiß, dass eine andere Kollegin damals sofort vom AG oder Ärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen hat. Davor habe ich jetzt Angst.

Wie sieht das aus, wenn ich soetwas bekommen sollte, mit meinem ALG1 aus??? ich möchte ja Arbeiten und weiß dass die Auflagen in anderen Bereichen nicht so streng sind (also alles was nicht mit KiGa Kindern zu tun hat)

Ich kann es mir nicht leisten direkt in HartzIV zu fallen, also spiele ich mit dem gedanken es gar nicht erst zu melden!

Weiß jemand Rat????

 
7 Antworten:

Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von Schnuffelentchen am 10.06.2012, 13:34 Uhr

warum solltest du vom arbeitgeber ein beschäftigungsverbot bekommen ??

ich arbeite auch in einer kita früher wars noch kiga als ich schwanger wurde, aber bei uns hat vom arbeitgeber bisher niemand ein beschäftigungsverbot erhalten.

warum auch ??
das bekommt man vom doc wenn ansteckende krankheiten rumgehen , aber sonst kenne ich das nicht und ich bin schon seit 20 jahren im beruf

lg schnuffelentchen

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Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von Johanna2 am 10.06.2012, 13:51 Uhr

Das mit dem Beschäftigungsverbot hängt vom Träger ab. Meine Kollegin hat auch gerade eins bekommen. Für sie muss der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen, sondern die Krankenkasse springt ein.
Schwangerschaft kann ja kein Grund sein, in H4 zu fallen...

Wenn du eine Mitteilungspflicht unterschrieben hast, würde ich die Schwangerschaft melden.

LG Johanna

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Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 10.06.2012, 14:14 Uhr

Bei uns ist es so, dass vom AG ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Wieso weiß ich nicht, ich finde es auch etwas übertrieben aber ist dort nunmal so.

ich hab,nachdem ich gegoogelt habe, verschiedene aussagen gelsen, u.a. dass man eben bei einem Beschäftiungsverbot kein anspruch auf ALG1 hat, anders heißt es wieder, dass das nicht stimmt.

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Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von sechsfachmama am 10.06.2012, 14:41 Uhr

Ich hatte zwischen den Kindern auch immer BV und nach dem letzten Kind, nachdem ich den Resturlaub verbraucht hatte, ALG 1.
ALG 1 hat mit BV nix zu tun und auch kein Problem.

BV im Kiga ist bei uns normal, denn 1. Darf man nicht mehr als 5 kg heben und da zählen auch die Kinder drunter und 2. weiß keiner vor ausbruch einer Krankheit, dass die Erreger bereits kursieren. Und wenn was ausbricht kann es zu spät sein. Darum vorbeugen.

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Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von shinead am 10.06.2012, 15:15 Uhr

Lies mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-10-2009-Regelungen-MuschG.html

Wenn Du ein generelles Beschäftigungsverbot z.B. wegen einer Risikoschwangerschaft hast, dann bist Du für das Arbeitsamt nicht vermittelbar. Es besteht dann kein Anspruch auf ALG1.

Hast Du ein Berufsverbot, weil z.B. dein Impfschutz nicht vollständig ist und Du im Kindergarten arbeitest, dann bezieht sich das Berufsverbot nur auf diese Tätigkeit. Andere Arbeiten darfst Du ausführen, daher bist Du vermittelbar und hast Anspruch auf ALG1.

Ein Berufsverbot kann vom Arzt auch wieder aufgehoben, oder begrenzt werden. Das sollte auf jeden Fall bei Dir gemacht werden.

Wenn das Berufsverbot durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, dann lass Dir das schriftlich bestätigen und zusätzlich vom FA bescheinigen, dass Du arbeiten kannst. Dann ist das ALG1 gesichert.

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Re: Vertrag endet, beschäftigungsverbot für 7 wochen und ALG1????

Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 10.06.2012, 18:17 Uhr

Ok, danke schön für eure Antworten, das hilft mir sehr weiter...

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§4 MuSchG - OT

Antwort von hgmeier am 10.06.2012, 21:29 Uhr

OT

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