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Geschrieben von mamaj am 11.06.2012, 12:10 Uhr

gewohnheitsrecht...okay

Okay, bei den Mietnebenkosten greift das Gewohnheitsrecht (zum Glück) nicht.

Aber da ja mit dem Sohn immer wieder mündlich vereinbart wurde und wird, das sie es nicht zahlen müssen, denke ich, aber weiß nicht genau ...ob man das dann nicht doch so auslegen könnte/ kann.

Würde der Sohn z.B. die Wohnung verkaufen, könnte der neue Eigentümer wohl durchaus Nebenkosten verlangen...egal was mit dem Sohn bis dahin mündlich gelaufen ist.

Aber letztendlich...egal wie die Rechtslage auch ist/ sein mag...der Sohn wird wohl eher nicht die Nebenkosten von seinen Eltern verlangen, also kann sie (als Ehefrau und "nur" Schwiegertochter) nichts daran ändern....sie kann sie ja schlecht vor die Tür setzen.

LG
mamaj

 
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