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Geschrieben von shinead am 03.08.2017, 9:52 Uhr

wer es lesen mag...

Genau... total logisch...

Zitat aus dem Text: "Und Parkraum gewonnen ist damit auch nicht wirklich. Denn kein Gesetz verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die Paragrafen entrümpeln?"

Er zahlt also Bußgeld, muss die Garage entrümpeln, drin Parken muss er aber trotzdem nicht. Steht also trotz leerer Garage weiterhin auf der Straße.

 
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