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Geschrieben von 2auseinemholz am 18.04.2018, 11:59 Uhr

was wäre denn die Alternative ?

Hallo!

Ja kenne ich! Habe auch 2 mit der Diagnose.
Der eine war "nur" sich selbstgefährdend unterwegs, weil komplett verpeilt - die Aufsichtspflicht lag aber trotzdem beim Lehrer
Der andere hat kein anderes Kind gefährdet, aber hat sich grundsätzlich und ohne Unterbrechung in der Stunde daneben benommen und wurde nach kurzer Zeit von der Lehrerin "zum Abschuss freigegeben". Das fanden die "braven" Kinder der Klasse toll und es gab eine schöne Mobbing-Geschichte und dazu war das Kind für buchstäblich jegliches Unglück, Unfall, Missgeschick verantwortlich und es gab immer "Zeugen" dafür (auch als das Kind nachweislich beim Arzt war und nicht in der Schule!). Er war schlicht zum Abschuss freigegeben und er ist aus dieser Schublade nur dadurch heraus, dass er eine ganz frische neue Lehrerin bekam und sich diese General-Schuld nicht erklären konnte. Da war allerdings Kind schon lange in Verhaltenstherapie und mit Medis unterwegs.

Lass Dich nicht abspeisen "nur" mit Medis. Dein Kind muss lernen bspw. in einer Verhaltenstherapie sich richtig zu benehmen. Durch die Medis bekommt er nur die Befähigung das auch zu tun, es fehlt ihm ohne Therapie allerdings die Fertigkeit und die Übung des richtigen Verhaltens. Denk dran, dass Kind hat zwar jetzt ADHS und es wirkt sich derzeit "nur" auf die Schule aus. Das Kind wird aber erwachsen und ADHS bleibt. Es ist eine Investition in die Sicherheit Deines Kindes für die Zukunft!

Im Übrigen ist Sekundenkleber organisieren und in die Schule bringen gar nicht mit ADHS zu entschuldigen. Das ist nämlich eine planvolle Tätigkeit, die sich zeitlich über mehrere Stunden und über mehrere aufeinander aufbauende Schritte erstreckt. - Und genau das können ADHSler nicht! Die haben Probleme mit der Impulskontrolle und tun Dinge bevor sie überhaupt die Gelegenheit hatten darüber nachzudenken.

Das Thema Rumfuchteln mit dem Stock ist typisch ADHSler - Stock entdeckt - aufgehoben - rumgefuchtelt. Bei nüchterner Betrachtung wusste er ganz sicher, dass es verboten wurde und er hat vermutlich nicht mit Absicht diese Regel missachtet.

Ich finde den Verweis deswegen sehr angebracht.
Wenn man bei "rot" über die Ampel fährt, fliegt der Führerschein egal ob es nachts um 3:00 auf der einsamsten Landstrasse war, oder Mittags um 12:00 vor der Schule und egal ob jemand zu Schaden gekommen ist oder nicht.

LG, 2.

 
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