Geschrieben von Jana287 am 02.06.2019, 7:43 Uhr |
Verhinderungspflege Steuer?
Beantragt bei der Pflegekasse, dass die Verhinderungspflege stundenweise genommen werden kann. Wenn man 8 Stunden am Tag nicht überschreitet, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Ihr könnt neben dem Stundenlohn ( wir zahlen unserer Hilfe 12 Euro je Stunde ) auch Fahrtkosten abrechnen, soweit ich weiss. Das ganze bis zur jährlichen Höchstgrenze von 1612 Euro.
Was die Steuerpflicht, angeht: soweit ich weiss ist das steuerfrei, wenn nicht gewerblich. Also wenn man nur eine Person pflegt, bzw ein naher Angehöriger ist. Unsere Pflegeperson hat es dem Steuerberater angegeben, es wurde aber nicht berücksichtigt. Da kannst Du doch sicherheitshalber den Steuerberater fragen oder bei Finanzamt anrufen.
- Verhinderungspflege Steuer? - sternenfee75 01.06.19, 22:05
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - Trini 01.06.19, 23:41
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - Felica 02.06.19, 6:46
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - Jana287 02.06.19, 7:43
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - Himbeere90 03.06.19, 17:51
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - sternenfee75 02.06.19, 16:33
- Re: Verhinderungspflege Steuer? - Jana287 02.06.19, 17:09