Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Jana287 am 02.06.2019, 7:43 Uhr

Verhinderungspflege Steuer?

Beantragt bei der Pflegekasse, dass die Verhinderungspflege stundenweise genommen werden kann. Wenn man 8 Stunden am Tag nicht überschreitet, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Ihr könnt neben dem Stundenlohn ( wir zahlen unserer Hilfe 12 Euro je Stunde ) auch Fahrtkosten abrechnen, soweit ich weiss. Das ganze bis zur jährlichen Höchstgrenze von 1612 Euro.
Was die Steuerpflicht, angeht: soweit ich weiss ist das steuerfrei, wenn nicht gewerblich. Also wenn man nur eine Person pflegt, bzw ein naher Angehöriger ist. Unsere Pflegeperson hat es dem Steuerberater angegeben, es wurde aber nicht berücksichtigt. Da kannst Du doch sicherheitshalber den Steuerberater fragen oder bei Finanzamt anrufen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.