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Geschrieben von Heike67 am 19.06.2013, 15:50 Uhr

Urteil des OLG in Schlewig - Radfahrer ohne Helm muss Teil der Kosten zahlen

Das Urteil finde ich falsch.
Hier wird etwas vermischt. Wenn der Radfahrer von einem Auto platt gemacht wird und er sich dabei den Oberschenkel bricht, kann er ja schlecht eine Mitschuld bekommen, weil keinen Helm auf hatte, da in diesem Fall der Helm die Schenkelfraktur ja nicht verhindert hätte.
Ich finde es muss generell geprüft werden, ob der Radfahrer eine Mitschuld hat. Außerdem sollte die Helmpflicht für alle Radfahrer eingeführt werden.

Ich selbst fahre täglich 20 km zur Arbeit, davon ist 3/4 des Weges ohne Radweg und ich habe schon Dinge erlebt, aber holla.

LG - Heike

 
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