von meerli am 18.06.2013, 12:42 Uhr |
An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
.. was legt Ihr denn finanziell für die Rente an? Wieviel im Monat und wo? Riester?Privatrente etc.
LG Sindy
Re: An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
Antwort von Petra28 am 18.06.2013, 12:55 Uhr
Ich bin weder Minijobber noch Hausfrau, aber selbständig. Was ich abgesehen von einer gewissen Liquiditätsreserve zum Wohlfühlen "übrig" habe, investiere ich in Aktien (wobei ich mich damit auskenne).
Derzeit existiert übrigens ein Dilemma - Riester & Co basieren weitgehend auf Anleihen des Bundes, hier ist aber der Zins geringer als die Inflation, so dass am Ende weniger zur Verfügung steht, als eingezahlt wurde.
Re: An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
Antwort von like am 18.06.2013, 14:10 Uhr
wenn ihr als Ehepaar viele Steuern bezahlt, kann auch Rürup interessant sein
Re: garnichts
Antwort von HellsinkiLove am 18.06.2013, 15:26 Uhr
kann ich mir leider nicht leisten
Re: garnichts
Antwort von Alex2003 am 18.06.2013, 15:29 Uhr
ich habe eine riester, da bekommt man aber sogut wie nichts raus im alter!
sonst nichts!
hoffe uns reicht die rente meines mannes und die wo ich mal bekomme, bevor ich ins hausfrauen da sein gegangen bin.
Re: An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
Antwort von laranina am 18.06.2013, 17:37 Uhr
Hallo,
ich arbeite im Minijob und von meinem Lohn werden 13 Euro einbehalten und direkt an die Rentenkasse abgeführt. Dafür habe ich auch unterschrieben, das ich das möchte. Zusätzlich riester ich schon seit Jahren.
Bezgl.Rentenkasse hier noch etwas:
Früher in Rente dank Minijob
Wichtiger als die Höhe der aus einem Minijob resultierenden Rentenhöhe ist die Funktion als sogenannter Wartezeitmonat. Dabei zählt jeder Monat mit einem neuen Minijob ab 2013 so, als ob man Pflichtbeiträge aus einem richtigen Beschäftigungsverhältnis gezahlt hätte. Sie werden voll auf die Wartezeiten (= Mindestversicherungszeiten) angerechnet. Die Minijobs zählen also mit, wenn die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob man versicherungsrechtlich einen Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe (Kur, Umschulung) hat. Hierbei müssen z.B. in den letzten zwei Jahre sechs Monate mit Pflichtbeiträgen nachgewiesen werden. Wer erwerbsgemindert ist, bekommt nur dann eine Rente, wenn u.a. in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Hierzu zählen dann auch die Pflichtbeiträge aus einem Minijob ab 2013.
Unser Tipp
Wer Arbeitslosengeld oder ALG II (Hartz IV) bezieht und einen neuen Minijob ausübt, profitiert im besonderen Maße von den Neuregelungen. Während die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren mitzählt, hilft nun der parallel ausgeübte Minijob ab 2013 dem Ziel einer abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren näher zu kommen.
Minijobber, die sich für eine Riester-Förderung interessieren, gehören ab 2013 aufgrund der neuen Regeln ebenfalls zum direkt förderberechtigten Personenkreis. Bislang galt das nur, wenn ihr Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehörte (Huckepackverfahren).
Minijobber, die ihren Lohn lieber in voller Höhe ausgezahlt bekommen möchten, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Opting out). Hierzu schreibt man einen kurzen Brief (Download unter www.minijob-zentrale.de) an seinen Arbeitgeber, und schon bekommt man seinen Lohn in voller Höhe.
Unser Tipp
Vorsicht: Da nun keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt werden, könnten bestehende Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere auf Leistungen zur Teilhabe und auf Rente wegen Erwerbsminderung, verloren gehen. Dieser Schritt will gut überlegt sein. Gerade Schüler und Studenten könnten hierzu verleitet sein, weil sie die Sinnhaftigkeit der Rentenversicherungsbeiträge angesichts der hieraus resultierenden Rentenhöhe in Frage stellen. Da aber die Schul- und Studienzeiten nicht auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, könnten sich gerade Studenten die Möglichkeit verbauen, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Eine einmal erklärte Befreiung kann für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zurückgenommen werden.
Wer schon vor 2013 einen Minijob ausübt und nicht durch Gehaltserhöhung auf mehr als 400 € oder durch einen Arbeitgeberwechsel von den Neuregelungen profitiert, für den bleibt die Möglichkeit- wie bisher auch - den schriftlichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber seinem Arbeitgeber zu erklären (Opting-in).
Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters und für Pensionäre (Beamte im Ruhestand) bleibt alles beim Alten. Sie sind versicherungsfrei, können durch einen Minijob ihre Altersbezüge nicht erhöhen und erhalten daher ihren Lohn in voller Höhe ausgezahlt.
Re: An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
Antwort von LadyOscar am 19.06.2013, 8:55 Uhr
Ich habe auch dieses Jahr einen Minijob angenommen und verzichte auf die Renteneinzahlung. Bei so wenig Geld nützen mir die 13€ heute mehr. In das ganze Rentensystem habe ich kein Vertrauen. Wir wissen doch eh nicht wieviel wir später mal bekommen und ob es ausreichen wird. Und ob die 13€, die wir heute einzahlen sollen, uns später mal retten, ist doch eher fraglich.
Re: An die Minijobber/ Hausfrauen unter uns..
Antwort von TASHA5600 am 19.06.2013, 12:39 Uhr
Noch gar nix da ich erst im August mit dem Arbeiten anfange. 20 Std. die Woche.
Und dann lege ich ehrlich gesagt nicht viel zur Seite da ich sehr wenig verdienen werde.
30euro im Monat.
Viel kommt hinterher nicht bei rum. Aber ich kann - wenn die Zinsen nicht plötzlich voll in den Keller rutschen - mit ca. 30.000euro rechnen.
Wie gesagt, es ist nicht viel. Aber ich denke mir alles was ich später mehr habe wird mir helfen. Und wenn das nur kurzfristig ist. Immerhin besser als nix.
Mein Mann hat zusätzlich noch eine Private Rentenversicherung in die er jeden Monat 50euro einzahlt.
Mein Sohn besitzt auch schon eine Rentenversicherung. Da bekomme ich oft spöttische Blicke und Sprüche für. Aber immerhin kann ich so dafür sorgen das er im Alter genug haben wird. Zahle ihm jeden Monat 20euro ein. Das werden später ca. 60.000euro sein wenn er nach dem ich es nicht mehr kann weiter einzahlt bis er in Rente geht.
Welchen LSF hat normale Alltagskleidung?
@ Dermatologen etc.
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