Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 19.06.2013, 16:40 Uhr

Es ging in dem Fall ja um eine Kopfverletzung!

Wie schon geschrieben, bei den Bikern ist es seit Jahren usus. Auch der hätte sich nicht gelegt, wenn der Autofahrer aufgepasst hätte.

Im Umkehrschluss ist es auch so, dass der Autofahrer bei einem durch einen Fahrradfahrer verursachten Unfall auch eine Teilschuld bekommt. (Mir passiert, als ein auf dem Bürgersteig fahrender, sehr sportlicher und schneller) Fahrradfahrer mir die Vorfahrt nahm. Und das ist schon Jahre her!
Teilschuld bekommt der Autofahrer nur dann nicht, wenn der Unfall mit einem stehenden Auto passiert.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.