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Geschrieben von IngeA am 19.06.2013, 16:05 Uhr

Es ging in dem Fall ja um eine Kopfverletzung!

Und wenn der Autofahrer die Radfahrerin nicht erwischt hätte, hätte sie gar keine Verletzungen, egal wo. Wenn die Radfahrerin an der Unfallsituation an sich keine Mitschuld hatte ist es ne Schweinerei ihr ne Mitschuld für die Kopfverletzungen zu geben.

LG Inge

 
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