Geschrieben von kravallie am 29.05.2012, 21:04 Uhr |
Unterhalt
das jugendamt hat wenig interesse daran, den kv zur verantwortung zu ziehen, denn es muß kein unterhaltsvorschuss gezahlt werden, da du ja verheiratet bist.
wenn du etwas erreichen willst, dann geh zu einem anwalt und zahle, nix beratungsschein wegen wenigverdienst.
so ist das halt in deutschland, recht haben und recht bekommen...kostet geld.
vielleicht hättest du auch eher die vaterschaft anerkennen lassen sollen, dann wär das jugendamt schon früher tätig geworden.
- Unterhalt - mausemaus85 29.05.12, 17:44
- Re: Unterhalt - Krötili 29.05.12, 18:16
- Re: Unterhalt - Pamo 29.05.12, 20:23
- Re: Unterhalt - mausemaus85 29.05.12, 20:50
- Re: Unterhalt - kravallie 29.05.12, 21:04
- kravallie - mausemaus85 29.05.12, 21:45
- Re: Unterhalt - kravallie 29.05.12, 21:04
- Re: Unterhalt - mausemaus85 29.05.12, 20:50
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