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Geschrieben von lastunicorn am 06.08.2014, 7:46 Uhr

Und schon wieder...

wie kann rechtlich gegen ein Fehlverhalten eines Menschen vorgegangen werden?! Ist letztendlich wer zu Schaden gekommen? Vielleicht gibt es einen Grund, warum der Polizist neben der Spur war. Dass er sich nach der Beschreibung nicht ganz richtig verhalten hat, stelle ich mal nicht in Frage, weil duzen unter unbekannten Personen besser in solchen Situationen unterbleiben sollte... aber gleich mit einer DienstAUFSICHTSbeschwerde (so heißt das Instrument auch für Menschen, die öfter mit Polizisten zu tun haben) zu kommen, finde ich wieder übertrieben.

Die gesamte Schilderung des Vorganges finde ich dubios. Wer bitte legt denn in einer solchen Situation fest, dass die andere Verkehrsteilnehmerin "rechtswidrig" hinter dem ausparkenden Fahrzeug angehalten hat? Wenn sie noch im Fahrzeug saß, scheint mal garnichts so einfach rechtswidrig zu sein, denn es ist auf Parkplätzen üblich, dass es zu stockendem Verkehr kommt und dass ein Ausparkender immer auf den Verkehr achten muss. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Ich würde gerne mal wissen, woraus sich die vermeintliche "Rechtswidrigkeit" des Anhaltens ableiten ließe. Auch eine Verwarnung kann ein Polizist durchaus aussprechen, was in einem solchen Fall durchaus noch ein kleines Übel darstellt. Es steht jedem Delinquenten frei, dazu Stellung zu nehmen. Da werden sehr viel pseudorechtliche und -amtliche Begriffe heraus gehauen, welche die Vermutung schüren, dass sich da ein paar Involvierte gegenseitig hochgeschaukelt haben...

 
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