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Geschrieben von Mondreise am 06.08.2014, 2:29 Uhr

merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung)

Hallo,

Verkehrsunfall auf dem Parkplatz eines Supermarkts, jemand fährt rückwärts aus Parklücke und trifft auf ein anderes Auto, das rechtswidrig hinter ihm angehalten hat.
Polizei kommt. 2 Polizisten.

POLIZIST 1 kümmert sich um einen Zeugen und um die Frau, die rechtswidrig hinter dem ausparkenden Auto angehalten hat. Es findet eine normale Befragung zum Hergang statt. Normaler Ton.

POLIZIST 2 springt aus dem Auto und SCHREIT sehr laut den Mann an, der ausgeparkt und das andere Auto übersehen, und dadurch den Unfall verursacht hat. "Du musst bezahlen". "Du bist schuld!" Stellt Verwarnung mit Zahlungsaufforderung aus. Und schreit die ganze Zeit, bis ihn jemand anders auffordert, den Ton zu mässigen.
(Polizist und der Ausparkende haben sich nie zuvor gesehen)

Was ist das? Rechtlich gesehen. Es geht nicht um die Schuldfrage, sondern um das Verhalten des Polizisten. Ist das Grund für eine Dienstbeschwerde? Ein Straftatbestand?

LG Biggi

 
17 Antworten:

Re: merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung)

Antwort von IngeA am 06.08.2014, 6:06 Uhr

Nur meine Laienmeinung:
Für mich wär das Grund für ne Dienstbeschwerde. Ich hab viel mit Polizei (beruflich ) zu tun, so was hab ich noch nie erlebt. Man könnte ihn sicher auch wg. Beleidigung anzeigen, wenn er geduzt hat.
Ich würde es allerdings bei einer Dienstbeschwerde belassen, das hat u.U. eh schon sehr unangenehme Folgen. Ne Anzeige wär mir zu viel Aufwand.

LG Inge

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Re: merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung)

Antwort von Jeckyll am 06.08.2014, 6:52 Uhr

Sehe ich auch so. Beim Dienststellenleiter anrufen. Für das Verhalten des Polizisten gibt es ja auch Zeugen, die würde ich auch benennen.

Ich hatte bereits hin und wieder mit Polizisten zu tun und alle waren ausgesprochen höflich und zum größten Teil freundlich.

Jeckyll

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Und schon wieder...

Antwort von lastunicorn am 06.08.2014, 7:46 Uhr

wie kann rechtlich gegen ein Fehlverhalten eines Menschen vorgegangen werden?! Ist letztendlich wer zu Schaden gekommen? Vielleicht gibt es einen Grund, warum der Polizist neben der Spur war. Dass er sich nach der Beschreibung nicht ganz richtig verhalten hat, stelle ich mal nicht in Frage, weil duzen unter unbekannten Personen besser in solchen Situationen unterbleiben sollte... aber gleich mit einer DienstAUFSICHTSbeschwerde (so heißt das Instrument auch für Menschen, die öfter mit Polizisten zu tun haben) zu kommen, finde ich wieder übertrieben.

Die gesamte Schilderung des Vorganges finde ich dubios. Wer bitte legt denn in einer solchen Situation fest, dass die andere Verkehrsteilnehmerin "rechtswidrig" hinter dem ausparkenden Fahrzeug angehalten hat? Wenn sie noch im Fahrzeug saß, scheint mal garnichts so einfach rechtswidrig zu sein, denn es ist auf Parkplätzen üblich, dass es zu stockendem Verkehr kommt und dass ein Ausparkender immer auf den Verkehr achten muss. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Ich würde gerne mal wissen, woraus sich die vermeintliche "Rechtswidrigkeit" des Anhaltens ableiten ließe. Auch eine Verwarnung kann ein Polizist durchaus aussprechen, was in einem solchen Fall durchaus noch ein kleines Übel darstellt. Es steht jedem Delinquenten frei, dazu Stellung zu nehmen. Da werden sehr viel pseudorechtliche und -amtliche Begriffe heraus gehauen, welche die Vermutung schüren, dass sich da ein paar Involvierte gegenseitig hochgeschaukelt haben...

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Re: Und schon wieder...

Antwort von Mehtab am 06.08.2014, 9:54 Uhr

Hallo Jeckyll,

ich habe das jetzt ganz anders verstanden.

Zum Sachverhalt: Der Polizist hat den Ausparkenden angeschrieen und nicht den, der das andere Auto gefahren hat.

Aber: Es geht hier nicht um die rechtliche Würdigung, sondern um das Verhalten des Polizeibeamten. Der Polizist hat nicht das Recht, den Ausparkenden anzuschreien und sich so aufzuführen, selbst wenn der Ausparkende seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sein sollte. Deshalb finde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen das Verhalten des Polizeibeamten richtet, ganz angemessen. Denn es gibt keinen Grund bei einem beruflichen Einsatz, einen Verkehrsteilnehmer anzuschreien und sich so aufzuführen. Da sollten die Vorgesetzten schon einschreiten. Wer weiß, wie oft er das schon gemacht hat. Diesem Treiben sollte schon Einhalt geboten werden und wenn es gerade auch noch Zeugen für dieses Verhalten gibt, dann ist das meiner Meinung nach schon ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Und schon wieder...

Antwort von Mehtab am 06.08.2014, 9:55 Uhr

Entschuldigung Jeckyll,

ich meinte den Beitrag von lastunicorn.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung)

Antwort von Häsle am 06.08.2014, 10:19 Uhr

Wer bist du bei der Geschichte?

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Re: merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung)

Antwort von roxithro am 06.08.2014, 10:39 Uhr

Der Polizist.......

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Re: Und schon wieder...

Antwort von shinead am 06.08.2014, 12:50 Uhr

Ich finde eine Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall nicht übertrieben. Hätte der Polizist sich nach der Aufforderung zur Mäßigung beim Fahrer entschuldigt, würde ich das anders sehen. Da aber von keiner Entschuldigung geschrieben wird, sollte man den Vorfall schon melden.

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Re: merkwürdiges verhalten eines polizisten (Rechtliche Beurteilung) hihi....

Antwort von FrauKrause am 06.08.2014, 17:24 Uhr

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Übersetzung

Antwort von hgmeier am 06.08.2014, 17:41 Uhr

Übersetzung:

Jemand, der meint massives juristisches Wissen zu haben will einem Polizisten erklären, dass da doch jemand ganz doll rechtswidrig rumgestanden hat und dem Polizisten platzt irgendwann die Hutschnur und reagiert auf den Besserwisser.

Da kann man sicher eine Dienstaufsichtsbeschwerde raus machen. Aber das kann man eigentlich immer. Nur sollte man sich darüber im Klaren sein, was das 3. der 3-F einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedeutet....

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Verständnisfrage...

Antwort von Leena am 06.08.2014, 20:18 Uhr

Was sind denn die "3-F" einer Dienstaufsichtsbewerde..?

Ich habe ja schon einige auf dem Schreibtisch gehabt, fand sie aber - bis auf die erste - eigentlich nie aufregend.

Ansonsten sind mir auch schon Mitbürger mit ganz doll juristischem Wissen untergekommen, und ich denke, auch an einem schlechten Tag sollte man sich im Amt soweit unter Kontrolle haben, dass einem eben nicht "die Hutschnut platzt" und man jemanden anschreit oder duzt. Glücklich finde ich das Verhalten des entsprechenden Beamten, so, wie es im AP geschildert wurde, jedenfalls nicht, wobei ich irgendwie den geschilderten Sachverhalt merkwürdig und holperig fand, vor allem den Teil, dass die Fahrerin hinter dem ausparkenden Auto dort "rechtswidrig" gestanden habe...

Ein paar Fragezeichen bleiben, jedenfalls bei mir.

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die 3 f sind formlos, fristlos, fruchtlos

Antwort von Silke11 am 06.08.2014, 22:00 Uhr

Weil die Antwort in der Regel lautet, dass der Beamte korrekt gehandelt hat.

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Re: die 3 f sind formlos, fristlos, fruchtlos

Antwort von Leena am 07.08.2014, 12:52 Uhr

Okay, danke für die Aufklärung! :-)

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danke für den Input

Antwort von Mondreise am 08.08.2014, 1:04 Uhr

Ich wurde gebeten, den falsch ausparkenden mal so insgesamt zu beraten, und war bei der Sache nicht dabei.

Der falsch ausparkende war schwarz, und Hauptschuldiger an dem Unfall (auch wenn die gegnerische Partei Mitschuld hatte)
Er hatte keine Gelegenheit, was zu sagen, der Polizist hat ihn schon beim Aussteigen angeschrien.

Ich denke, daß es einfach Rassismus war, und dagegen muss man schon vorgehen.

Rassismus ist selten, aber eine schlechte Erfahrung reicht, um das Vertrauen/ Selbstwusstsein (ggf dann auch in den Staat, die Polizei, die Schule zu verlieren.)

Der gegnerischen Partei hat der ganze Vorfall leid getan (obwohl deren Verhalten ja normal war und nichts damit zu tun hatte)

Ich denke, eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist gar nicht so schlecht, es reicht ja, wenn er intern mal einen auf den Deckel bekommt, Vielleicht nervt er ja auch schon viele Kollegen.

Jetzt muss ich es nur noch tatsächlich TUN. (heisst, die Zeugen kontaktieren und beten, was zu schreiben etc.)

LG Biggi

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und der Polizeikollege müsste ebenfalls mutig sein

Antwort von Mondreise am 08.08.2014, 1:15 Uhr

und der normale, freundliche Polizei-Kollege (von dem wir keine Nummer, keinen Namen, nix haben) wäre natürlich ein zusätzlicher Zeuge

Aber den müsste die Polizei intern herausfinden und befragen.

LG Biggi

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Rassismus..aha

Antwort von stella_die_erste am 08.08.2014, 22:00 Uhr

Von Geschrei gleich auf Rassismus zu schließen, ist auch "mutig" und lässt gewisse Rückschlüsse zu.
Es soll ja Leute geben, die generell keine Gelegenheit auslassen, den "Bullen" mal eins auszuwischen.. da kommt ein Farbiger, der "angebrüllt" wurde (so etwas glaube ich ja nur, wenn ich live dabei war; überhaupt sind wilde Geschichten von Dritten immer mit Vorsicht zu genießen), dann schon sehr gelegen.

Ab und an kommt es übrigens vor, dass Polizeibeamte auch bei hellhäutigen, blauäugigen Menschen mal laut werden (wobei zwischen laut werden und "Gebrüll" Welten liegen). Meist nicht ohne Grund. Aber das kann man ohne gewisse Einblicke vielleicht nicht nachvollziehen.

Dann schreibt mal schön eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber nicht zu vergessen, dann zu berichten, was als Antwort kam. Ich prophezeihe mal, dass es sinnfrei ist und keine Folgen für den Polizisten hat ;-)
Aber immerhin muß eine Stellungnahme geschrieben werden, das ist die einzige "Strafe".

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Re: Rassismus..aha

Antwort von Leena am 09.08.2014, 9:54 Uhr

...na ja, bei dem im Ausgangsposting geschilderten lauten Duzen des Polizisten war bei mir schon der Gedanke hochgekommen, es können sich bei dem Ausparkenden um einen (offensichtlichen) Ausländer gehandelt haben, denn ich habe schon öfter miterlebt, dass Leute, die "nach Ausländer aussahen", erstens laut und zweitens per Du angesprochen wurden, offenbar weil man Bedenken hatte, bei normaler Lautstärke und per Sie nicht verstanden zu werden.

Ich glaube schon, dass Rassismus sich so äußern kann - definitiv nicht muss, keine Frage, aber kann.

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