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von tattie  am 31.10.2011, 22:57 Uhr

und jetzt?

mit Absicht werden die es wohl nicht gemacht haben. Ihr seid in der Beweispflicht, daß die Treppe vor dem Transport noch nicht beschädigt war.

Theoretisch hätte ich überlegt, diesen Gegenstand selbst oder mit anderer Mannskraft vor der Abholung aus dem Keller zu holen. Dann wäre diese Situation nicht entstanden. Ihr habt es den Käufern im Prinzip nicht leicht gemacht.

 
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