von tattie am 31.10.2011, 22:57 Uhr |
und jetzt?
mit Absicht werden die es wohl nicht gemacht haben. Ihr seid in der Beweispflicht, daß die Treppe vor dem Transport noch nicht beschädigt war.
Theoretisch hätte ich überlegt, diesen Gegenstand selbst oder mit anderer Mannskraft vor der Abholung aus dem Keller zu holen. Dann wäre diese Situation nicht entstanden. Ihr habt es den Käufern im Prinzip nicht leicht gemacht.
- und jetzt? - bezaubernde_Ginella 31.10.11, 22:00
- Re: und jetzt? - LoveMum 31.10.11, 22:04
- Re: und jetzt? - bezaubernde_Ginella 31.10.11, 22:10
- Re: und jetzt? - celmin 31.10.11, 22:24
- Re: und jetzt? - tattie 31.10.11, 22:57
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Die neue Freundin meines Bruders hat ein Pferdegesicht....
Polizei zu Halloween
Halloweenumzug beendet
Süßigkeiten gratis...
Mitgehangen mitgefangen?
So, die ersten hab ich abgefertigt!
Stellt euch vor ihr seid am spielplatz
Bei aller Toleranz... Was meint Ihr dazu?????
Kennt sich vielleicht jemand mit elektrischen Nähmaschinen aus..?