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Geschrieben von shinead am 18.05.2018, 13:02 Uhr

@Trini

Ich lese, dass der Umgang der TE beschnitten wird. In welchem Ausmaß (ob nun nur die Wochenenden oder fest vereinbarte Ferienzeiten) hat sie bisher noch nicht definiert.

Wenn nur die Umgangswochenenden betroffen sind. Kann man diese davor/danach nachholen. Bei einem zweiwöchigen Urlaub sind das maximal zwei WEs. Dagegen wird man sich kaum wehren können.

Bei feststehenden Ferienzeiten geht es natürlich nicht, dass genau diese Zeiten an die Oma "fremdvergeben" werden.

Letztere Konstellation hat die TE aber noch nicht bestätigt. Sie hält sich da m.E. eher wage.

 
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