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Geschrieben von cube am 19.05.2018, 10:38 Uhr

Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Bei solchen Dingen wie Urlaub, die wohl in den meisten Fällen auch in dies Zeit des jeweils anderen hinein laufen, zählt nicht „meine Zeit/deine Zeit“. Hinzu kommt: die Kinder leben nicht hauptsächlich bei ihr. Der Lebensmittelpunkt liegt beim Vater Einen Urlaub mit den aumgangsberechtigten Großeltern sogar innerhalb Deutschland kann er alleine „genehmigen“ , da es e8ne Entscheidung des täglichen Lebens ist. Übergeordnet zu sehen und damit nur mit beiderseitigem Einverständnis oder richterlich ersetzter Unterschrift wäre eine mehrwöchige Fernreise, besondere Schulformen etc.

 
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