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Geschrieben von mama von joshua am tab am 16.12.2018, 20:51 Uhr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Kinderbetreuung wie Kindergarten, Kita oder Tagesmutter: Ihr Chef kann für die Betreuung Ihrer Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für Sie ist das steuer- und abgabenfrei. Voraussetzungen:

Ihr Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Wenn Ihr Chef Ihnen mehr Gehalt zahlt, das Sie dann für die Kinderbetreuung benutzen, erkennt der Fiskus das nicht als steuerfreien Zuschuss an.
Als Doppelverdiener können Sie nicht von jedem Ihrer beiden Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen.

 
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