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Geschrieben von Neverland am 28.07.2023, 18:24 Uhr

Schülerjob / 520€ / Urlaub etc. Kennst sich jemand aus?

Ich würde einen Anwalt einschalten und das Gewerbeamt. Dank Abrechnungen kann er ja beweisen, das es eine Anstellung gab. Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein, auch mündlich zählen die. Da gilt dann das, was tariflich festgelegt wurde oder sofern es keinen Tarif gibt, gesetzlich. Schriftlich kann man Abweichungen davon besser beweisen.

 
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