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Geschrieben von Shanalou am 30.07.2023, 12:38 Uhr

hier inkludiert im Schülerjob

Die rechtliche Lage ist doch klar. Man kann sich aber den Urlaub auch auszahlen lassen. Und wenn das dann monatlich geschieht, dann ist das eben so. Genauso könnte der AG im vorliegenden Fall ja auch argumentieren, zumal kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Ob er damit durchkommt . Aber sollen sie ruhig prozessieren. Der Millionär wird sich entspannt zurück lehnen.

 
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