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Geschrieben von Pamo am 28.07.2023, 17:00 Uhr

Schülerjob / 520€ / Urlaub etc. Kennst sich jemand aus?

Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, wo es anders vereinbart wurde, dann hat er Anspruch auf Urlaubs- und Feiertage.

Leider leider glauben viele Menschen ganz ernsthaft, dass das nicht zutrifft. Dass Minijobber, dass Schüler nur geleistete Arbeitsstunden bezahlt bekommen.

Rechne dir ganz ruhig mal durch, ob es sich lohnt, den Anspruch anwaltlich durchzusetzen. Für 400€ ist das fraglich. Oder ob es eine relativ günstige Lektion fürs Leben war.

Du kannst aber einen höflichen, sachlichen Brief mit dem Hinweis auf geltendes Recht an den AG schicken und an seine Lernkurve und seinen Anstand appellieren.

 
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