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von Leena  am 01.08.2023, 13:26 Uhr

STEUERN, das Thema det Stunde@ Leena

Käme im Einzelnen aber noch auf das betreffende DBA an, ob da ggf. Sonderregelungen zu Selbständigkeit bei Tätigkeit für einen Hauptaufraggeber, ggf. noch aus öffentlichen Kassen, drin stünde...

Wenn es da wirklich um Geld geht, jenseits von Praktikantengehälter, solltest Du Deinen Sohn dringend zu einem Steuerberater schicken, der sich in den jeweiligen DBA's wirklich auskennt. Da hängen sonst verdammt viele "kommt darauf an" dran, sorry.

 
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