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Geschrieben von Zwergenalarm am 02.08.2023, 11:37 Uhr

Kompliziertes deutsches Steuerrecht

Ach so, ich war schon leicht verwirrt.

Diese Form der Immobilienbesteuerung gibt es bei uns natürlich auch. Dabei richtet sich die Bemessungsgrundlage nach festgesetzten (und veröffentlichen) Boden- und Bauwerten abhängig von Region, die dann je nach Nutzung und Baualter mit festgesetzten %-Sätzen auf die individuelle Liegenschaft angepasst werden. Der so ermittelte Wert liegt i.d.R. weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert.

Alles in allem bei privaten Durchschnittsimmobilien kein Hexenwerk, muß allerdings von einer befugten Person beglaubigt werden. Also meist Sachverständige, die von den Notaren beauftragt werden. Mir ist kein Fall bekannt, wo das vom Finanzamt zurück geschmissen worden wäre, wenn man sich an die Formblätter mit den festgesetzten Werten hält. Die Steuerberater sind in den meist einfachen privaten Fällen kaum involviert, oder beauftragen ihrerseits wieder einen SV.

 
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