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Geschrieben von Treva am 12.09.2012, 20:17 Uhr

Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....

* Was außer der Aussage des Mädchens gibt es denn dann als Beweis dafür, daß es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat? Es könnte sich also auch um einvernehmlichen Verkehr gehandelt haben und die Anzeige z.B. die Folge eines Streits. Solange man im Zweifel für den Angeklagten entscheidet wird man so kaum einen Schuldspruch erreichen können.*

schon blöd, wenn man keine zeugen hat, wenn man jung und dumm ist, mit dem netten und beliebten polizisten mitgeht und ihm vertraut.
wenn dir, dieser mann, den mund zuhält und du vor angst und panik in eine schock starre verfällst.

wenn ich das alles so lese, weiß ich, dass es für mich besser war, ihn nicht anzuzeigen!

 
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