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Geschrieben von hgmeier am 12.09.2012, 19:59 Uhr

Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....

Schwierige Sache. Ich kann zwar die Aufregung der Angehörigen und den Schmerz des Opfers über ein solches Urteil nachvollziehen, aber man muß das mal von beiden Seiten betrachten.

Was außer der Aussage des Mädchens gibt es denn dann als Beweis dafür, daß es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat? Es könnte sich also auch um einvernehmlichen Verkehr gehandelt haben und die Anzeige z.B. die Folge eines Streits. Solange man im Zweifel für den Angeklagten entscheidet wird man so kaum einen Schuldspruch erreichen können.

Allein über das Alter des Mädchens läßt sich da kaum was machen, da sie das 14. Lebensjahr vollendet hat.

 
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