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Geschrieben von 32+4 am 12.09.2012, 19:55 Uhr

ja, ist er..man muß nur den letzten satz bei google eingeben :-)

bei mir kamen bei google gleich die anderen links und weil sich die daten ein wenig deckten, war ich verunsichert.

aber bei den links vom ndr wird auch klar, daß manchmal solche urteile nicht ganz verkehrt sein können. in omas link hat man wohl "im zweifel für den angeklagten" entschieden.

 
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