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von groschi  am 13.09.2012, 7:47 Uhr

die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum

natürlich stand aussage gegen aussagen.
hätte die richterin den freispruch mit einem " die beweise reichen einfach nicht für eine verurteilung und im zweifel für den angeklagten" erklärt, so wäre die empörung sicher weitaus geringer. dem opfer aber zu sagen "hättest ja weglaufen können oder lauter nein sagen müssen" ist ein schlag ins gesicht für jedes opfer

 
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