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Geschrieben von lotte_1753 am 13.09.2012, 9:30 Uhr

erst mal ruhigbleiben und nachdenken

Eines der Grundfesten unseres Rechtsstaats sind Verteidigungsrechte vor Gericht und der Grundsatz, dass nur dann bestraft werden kann, wenn keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen. Da ist hinzunehmen, dass einige Täter straffrei ausgehen, obwohl sie wahrscheinlich die Tat begangen haben. Das ist immer schlimm für das Opfer, aber es ist weniger schlimm, als jemanden unschuldig einzusperren. Soviel zum Grundsatz. Dann gibt es natürlich immer auch Richter die es sich entweder zu leicht machen, oder krude Ansichten haben wie weiland Herr Schill, oder vielleicht einfach nur Formulierungen wählen, die aus dem Zusammenhang gerissen sich ziemlich krass anhören.

Hier handelt es sich vielleicht einfach um letzteres. Ist ja jetzt nicht so, dass die Lebensumstände der Beteiligten die Wahrheitsfindung einfacher machen. Und natürlich ist wehren und wegrennen ein (ein !!!) Indiz, das berücksichtigt werden muss. Geht doch gar nicht anders.

Ist schon erstaunlich, dass einer sich vor aller Öffentlichkeit lächerlich machenden Bettina Wulff hier mehr Verständnis entgegengebracht wird, als einer Richterin, die sich unter Umständen mit dem Urteil schwer getan hat, und aus deren Begründung ein Satz nun aus dem Zusammenhand gerissen zur "Verurteilung" ausreicht. Vielleicht ist die Richterin auch total meschugge, aber vielleicht auch nicht. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Assange-Diskussion.

Aber gut. Nur mal so zum Nachdenken: Da gibt es ein schönes Beispiel in einem der Bücher von Schirach: gangrape einer 15 oder 16-jährigen aus einem Volksfest durch die 8-Mann-Band. Kind schwer verletzt (oder war sie gar tot?). Einer der 8 macht nicht mit und ruft anonym Polizei und Krankenwagen. Er sagt auch vor Gericht nicht aus. Alle freigesprochen, weil jeder der Eine hätte sein können. Nicht schön, aber nur so kann ein Rechtsstaat funktionieren.

 
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