Geschrieben von oma am 12.09.2012, 19:05 Uhr |
Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Aus den Dortmunder Ruhr-Nachrichten vom 11.09.2012:
Freispruch im Vergewaltigungsprozess
ESSEN/MARL Dieses Urteil ist eine Überraschung, die Begründung ein Schock: Vor dem Landgericht Essen wurde gestern ein Mann (31) aus Marl vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - weil sein "Opfer" (15) sich nicht genügend gewehrt hat.
"Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen", sagte die Richterin. Und: "Das Mädchen hätte um Hilfe rufen oder weglaufen können."
Aber war das auch wirklich möglich? Fakt ist: Die Schülerin hat damals tatsächlich alles über sich ergehen lassen und nur gesagt: "Nein, ich will das nicht." Später hat sie den mehr als doppelt so alten Mann dann angezeigt.
Richtig ist aber auch: Der Angeklagte gilt als gewaltbereit. Zur Zeit sitzt er eine über dreijährige Haftstrafe ab, weil er eine Frau im Streit brutal verprügelt hat. Im Prozess hat der 31-Jährige zu den Vergewaltigungs-Vorwürfen geschwiegen.
Hatte das Mädchen vielleicht einfach nur Angst? Die Richterin sagte dazu am Ende nur: "Wenn einer alles über sich ergehen lässt, reicht das nicht, um jemanden zu bestrafen."
Dirk B., der Anwalt des Mädchens, sagte sarkastisch: "Man kann jeder Frau nur einen Rat geben: Im Zweifel musst du kratzen." KK
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Ich bin fassungslos...
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von groschi am 12.09.2012, 19:18 Uhr
soviel kann ich nicht essen, wie ich brechen könnte...
es soll ja auch täter geben, die bei gegenwehr oder schreien, panisch werden und töten...
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von Einstein-Mama am 12.09.2012, 19:20 Uhr
eine richterIN?
ich fall vom glauben ab! hätte es nicht alleine schon eine strafe geben müssen, weil das mädchen minderjährig ist?
und ganz ehrlich? ich würde mich auch nicht wehren (denk ich) aus angstarre, oder angst davor dass er noch aggressiver vorgeht.
ich denke so wird es auch "empfohlen".
die frau richter möge bitte ab jetzt nur noch alleine halbnackt und nachts durch den stadtpark laufen!!!!!
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von Caiss am 12.09.2012, 19:30 Uhr
ja genau .. wahrscheinlich wollte das Mädchen das sogar noch *ironie*
die Welt wird immer schlimmer und die, die einen beschützen/richten sollten mischen noch kräftig mit und geben zukünftigen Tätern noch gutes Futter in deren Handlungen ...
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von muddelkuddel am 12.09.2012, 19:31 Uhr
ist das nicht sowieso vergewaltigung, weil das mädel minderjährig ist?
dieses urteil ist mehr als nur erschreckend - es mag auch opfer geben, die erstarren, anstatt sich zu wehren!
LG
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von 32+4 am 12.09.2012, 19:35 Uhr
geht es darum?
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/freispruch103.html
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/panoramajustiz106.html
?!
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 19:38 Uhr
Das erinnert mich stark an diesen amerikanischen Republikaner, der Abtreibungen bei vergewaltigungen ablehnt, weil er der ansicht ist, das eine Frau, die vergewaltigt wird, nicht schwanger werden kann. wenn eine Frau nach einer Vergewaltigung schwanger wird, dann hatte sie es ja gewollt.
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von dr.snuggles am 12.09.2012, 19:38 Uhr
wahnsinn!
Es wird in Survival-Büchern "empfohlen"
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 19:40 Uhr
sich nicht zu wehren.
beim ndr klingt es allerdings dezent anders...
Antwort von dr.snuggles am 12.09.2012, 19:40 Uhr
.
welche ist den die quelle der ap?
bei fb macht es auch die runde
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von 32+4 am 12.09.2012, 19:40 Uhr
aber was ist es genau?!
bei google finde ich nämlich den o.g. eintrag und das aus meinen links.
die daten decken sich ja in etwa, nur klingt beides völlig unterschiedlich
@ dr. snuggles
Antwort von oma am 12.09.2012, 19:47 Uhr
Die Quelle ist meine Tageszeitung, Dortmunder Ruhr-Nachrichten. Schrub ich aber auch im AP...
(Ich hätte ja nie gedacht, dass ich mal "schrub" schreiben würde *staun*.)
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von fiammetta am 12.09.2012, 19:48 Uhr
Ich dachte, solch hanebüchene Urteile gäbe es seit den frühen 90ern nicht mehr, d.h. seit sich die Wahnsinnserkenntnis durchgesetzt hatte, dass Frauen, die - böse, böse! - nachts um 3 Uhr im Minirock unterwegs sind, eben KEINE Einladung zur Vergewaltigung deutlich machen.
Mich würde so einiges zur Richterin interessieren, u.a. ob sie schon einmal mit Vergewaltigungsopfern gesprochen hat, ob sie auch nur einen Gedanken daran verschwendet hat, wie sie selbst in einer solchen Situation vielleicht reagieren würde, was sie von der Würde des Mädchens hält etc.
Unglaublich, v.a. wenn man dann obendrein noch die Konsequenzen dieses Urteils bedenkt.
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 19:49 Uhr
das ist vom Stand 06.08.2010...
Und hat doch auch einen ganz anderen Hintergrund.
Aber den Ausgangstext habe ich bei der oben zitierten Zeitung auch noch nicht gefunden
Habt ihr irgendwo einen Link dazu?
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 19:50 Uhr
nicht ein Zitat, sondern einen Link zu der Zeitung?
@Steffi528.
Antwort von oma am 12.09.2012, 19:53 Uhr
Ich hab keine Ahnung, ob der Text online zu lesen ist. Wir sind altmodisch und lesen noch beim Frühstück unsere gedruckte Zeitung.
Dieser Artikel gestern ließ mich nicht los, deshalb wollte ich ihn hier zur Diskussion stellen. Unglücklicherweise habe ich gestern einen Nektarinenkern in genau diese Seite der Zeitung eingewickelt. Nachdem ich heute vergeblich den Artikel suchte, habe ich -igittigitt- das Blatt aus dem Papierkorb gefischt, den durchgeweichten Artikel ausgeschnitten und für's RuB abgetippselt. Wortwörtlich von vorn bis hinten.
@ oma.
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 19:55 Uhr
ich würde diesen Artikel wirklich unheimlich gern haben (und ihn ein paar Kolleginnen zeigen!!!)
Das wäre mir schon sehr wichtig
ja, ist er..man muß nur den letzten satz bei google eingeben :-)
Antwort von 32+4 am 12.09.2012, 19:55 Uhr
bei mir kamen bei google gleich die anderen links und weil sich die daten ein wenig deckten, war ich verunsichert.
aber bei den links vom ndr wird auch klar, daß manchmal solche urteile nicht ganz verkehrt sein können. in omas link hat man wohl "im zweifel für den angeklagten" entschieden.
das schreibt "der westen"
Antwort von dr.snuggles am 12.09.2012, 19:59 Uhr
Überraschend ist ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann (31) vom Landgericht Essen freigesprochen worden. Das Opfer (15) habe ihm nicht deutlich gemacht, dass sie keinen Sex wolle, so die Richterin. Deshalb könne man ihn nicht verurteilen. Sie selbst spricht von einem "Grenzbereich".
Er sieht sich selbst als „jungen Menschen, der nach Hilfe ruft“. Schweigen wollte der Marler am Montag allerdings zum Tatvorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in seiner Wohnung an der Heinrich-Heine-Straße im Sommer vor drei Jahren, der ihn auf die Anklagebank des Essener Landgerichts brachte. Nur so viel: Er bestreitet.
Nach der nicht öffentlichen Aussage der jungen Frau dann ein überraschend kurzer Prozess, der mit einem Freispruch für den 31-Jährigen endet. „Ihnen ist sicher etwas Schreckliches passiert“, sagt Richterin Luise Nünning in Richtung der jetzt 18-Jährigen, die den Mann angezeigt hatte. Sie habe ihm aber damals nicht deutlich genug gemacht, dass sie keinen Sex wolle. Deshalb könne man den 31-jährigen nicht verurteilen. Von einem „Grenzbereich“ spricht die Richterin. Die Anklage war von einer „schutzlosen Lage“ der 15-Jährigen ausgegangen. Das bestätigte sich nicht. Sie hätte zum Beispiel weglaufen können, ergab die Befragung.
„Alkohol und Drogen haben mir das Genick gebrochen“
Das war die Situation in jener Nacht Ende Juli 2009: Zu dritt war man in der Wohnung. Der jetzt 31-Jährige, seine beiden Lebensgefährtinnen und die 15-Jährige, die dort übernachten wollte. Der Angeklagte, der zu der Zeit nach eigenen Angaben täglich eineinhalb Flaschen Jägermeister, einen Kasten Bier und drei bis vier Gramm Marihuana zu sich nahm, soll die erwachsenen Frauen in den Keller geschickt haben, um sich der Jugendlichen zuzuwenden. Laut Anklage kam es dann zur Vergewaltigung.
Zur Zeit verbüßt der 31-Jährige eine dreieinhalbjährige Haftstrafe, weil er eine der Lebensgefährtinnen verprügelte. Ausführlich spricht er über sein Leben: „über Reibereien in der Familie“, über Schläge und darüber, dass er frühzeitig ins Heim ging. „Ich habe viel Mist gemacht.“ Auch die Auslandsmaßnahme, ein Jahr in Südeuropa, und der Aufenthalt in einer Pflegefamilie halfen nicht. Ein Beruf? Fehlanzeige. „Alkohol und Drogen haben mir das Genick gebrochen“, sagt er. Er will jetzt sein Leben ändern, nicht zuletzt mit Hilfe einer Langzeittherapie.
Brigitte an der Brügg
http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/freispruch-in-vergewaltigungsprozess-opfer-haette-fliehen-koennen-id7083729.html
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von hgmeier am 12.09.2012, 19:59 Uhr
Schwierige Sache. Ich kann zwar die Aufregung der Angehörigen und den Schmerz des Opfers über ein solches Urteil nachvollziehen, aber man muß das mal von beiden Seiten betrachten.
Was außer der Aussage des Mädchens gibt es denn dann als Beweis dafür, daß es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat? Es könnte sich also auch um einvernehmlichen Verkehr gehandelt haben und die Anzeige z.B. die Folge eines Streits. Solange man im Zweifel für den Angeklagten entscheidet wird man so kaum einen Schuldspruch erreichen können.
Allein über das Alter des Mädchens läßt sich da kaum was machen, da sie das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von celmin am 12.09.2012, 20:00 Uhr
Das Mädchen ist nach einer durchzechten Nacht (so im Artikel) mit ihm in seine Wohnung gegangen. Den Täter kannte sie durch eine Freundin.
Ich muss gestehen, dass ich mich das drumherum genauso schockiert. Meine Tochter ist auch 15 Jahre alt. Würde sie bis in die frühen Morgenstunden wegbleiben, würde ich durchdrehen.
Und wenn sie doch weiß wie gewaltbereit er ist, warum geht sie dann mit ihm bis zum Morgen feiern (und dann noch mit in seine Wohnung).
Ich denke, in dem Artikel fehlen eine ganze Masse Informationen.
Den Freispruch finde ich auch furchtbar. Nein bedeutet Nein!
Re: Bei mir hieß es damals vom Richter
Antwort von Tess@ am 12.09.2012, 20:00 Uhr
Das ich quasi selber Schuld sei, weil ich so lange mit einer Anzeige gewartet habe.
Re: Habt ihr irgendwo einen Link dazu?
Antwort von Uschi99 am 12.09.2012, 20:01 Uhr
http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/freispruch-in-vergewaltigungsprozess-opfer-haette-fliehen-koennen-id7083729.html
LG Uschi
ja, hier
Antwort von celmin am 12.09.2012, 20:01 Uhr
http://www.stimberg-zeitung.de/lokales/marl/Maedchen-hat-sich-nicht-genug-gewehrt;art996,833782,A
Re: @ Steffi528
Antwort von oma am 12.09.2012, 20:03 Uhr
Jetzt hab ich auch mal bei RN online geschaut, aber der Artikel erscheint dort nicht. Da ich die Zeitung nie online lese, hab ich keine Ahnung, ob da jeder gedruckte Artikel auch erscheint...
Das Einzige, was ich beim Abtippen verändert habe, ist die Altersangabe des Mädchens in Klammern in der Betreffzeile. Alles andere ist original.
oma, ich habe jetzt schon Links bekommen
Antwort von Steffi528 am 12.09.2012, 20:06 Uhr
Danke
Re: Habt ihr irgendwo einen Link dazu?
Antwort von Uschi99 am 12.09.2012, 20:06 Uhr
Ich hatte das wohl schnell eingestellt aber nicht gelesen.
Mal unabhängig von der Sache finde ich es absolut befremdlich, dass die Angaben wie Ort, Straße, Alter und Lebensumstände mitabgedruckt sind...
Marl ist nicht wirklich groß, da weiß wahrscheinlich jeder wer gemeint ist (oder meint es zu wissen, noch schlimmer!)...
Ich hatte diese Zeitung mal abboniert...gut dass diese Zeiten vorbei sind!
@hgmeier
Antwort von oma am 12.09.2012, 20:10 Uhr
Aber diese Begründung kann ich nicht ertragen:
"Wenn einer alles über sich ergehen lässt, reicht das nicht, um jemanden zu bestrafen."
Ein als gewalttätig bekannter Mann muss also sein minderjähriges Opfer nur so bedrohen und verängstigen, dass es keiner Gegenwehr mehr fähig ist (was im Übrigen auch nicht unbedingt empfohlen wird, da kommt es wohl sehr auf die jeweilige Situation und auf die Persönlichkeitsstruktur des Opfers sowie das physische Gleichgewicht der Parteien an), und schon ist er aus dem Schneider???
DAS kann es nicht sein...
Re: @hgmeier
Antwort von 32+4 am 12.09.2012, 20:13 Uhr
den zitierten satz finde ich auch furchtbar!
aber wie gesagt, irgendwie fehlen mir da mehr infos...mhm
Re: Richterin hat doch recht
Antwort von bobfahrer am 12.09.2012, 20:15 Uhr
Was sind den das für asoziale Verhältnisse, da kippt der Typ 1,5 Liter Jägi, nen Kasten Bier und raucht ein paar Tüten! Und das nahezu täglich!
Was ist das den für ein Superheld das so einer Frauen verschiedener Altersgruppen um sich schart (oder andersrum, was sind das für "Ladys") - sie beliebig rumschickt (in den Keller zB)
und sich dann in diesem Zustand an einer 15 Jährigen vergeht und die sich nicht mal gegen so ein körperliches Wrack wehren kann?
Kommt Leute, die Richterin hat recht! Was für ein Urteil soll sie denn da sprechen!
Re: Richterin: Mädchen (15) wehrte sich zu wenig....
Antwort von Treva am 12.09.2012, 20:17 Uhr
* Was außer der Aussage des Mädchens gibt es denn dann als Beweis dafür, daß es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat? Es könnte sich also auch um einvernehmlichen Verkehr gehandelt haben und die Anzeige z.B. die Folge eines Streits. Solange man im Zweifel für den Angeklagten entscheidet wird man so kaum einen Schuldspruch erreichen können.*
schon blöd, wenn man keine zeugen hat, wenn man jung und dumm ist, mit dem netten und beliebten polizisten mitgeht und ihm vertraut.
wenn dir, dieser mann, den mund zuhält und du vor angst und panik in eine schock starre verfällst.
wenn ich das alles so lese, weiß ich, dass es für mich besser war, ihn nicht anzuzeigen!
Re: @hgmeier
Antwort von hgmeier am 12.09.2012, 20:46 Uhr
>>DAS kann es nicht sein...
Aber nur aufgrund der Tatsache, daß jemand als gewalttätig bekannt ist kann man ihm auch nicht (ohne entsprechende Beweise) einer Vergewaltigung für schuldig sprechen.
Re:
Antwort von anbin39 am 12.09.2012, 20:49 Uhr
Da wird das Opfer zur zumindest Mitschuldigen gemacht. Wen wundert es wenn sich andere Mädchen nicht trauen so etwas zur Anzeige zu bringen. Ein einfaches Nein reicht nicht. Vielleicht hätte sie profilaktisch handeln können um das zu verhindern. Letzter Satz ist ein sarkastischer Seitenhieb eine frühere Diskussion betreffend.
woher weißt Du
Antwort von anbin39 am 12.09.2012, 20:51 Uhr
wie ein Mädchen bei einer Vergewaltigung reagiert? Du hast doch eine Tochter wenn ich richtig gehe. Was machst Du wenn sie vor Angst völlig bewegungsunfähig ist. Scheißt Du sie dann auch erst mal so richtig zusammen. Gibst ihr die Schuld.
Re: woher weißt Du
Antwort von groschi am 12.09.2012, 20:57 Uhr
es ist doch völlig egal, ob ein mädchen freiwillig mit in die wohnung geht; ob sie kurzbekleidet durch den wald geht...ein nein ist ein nein und auch ein mögliches unüberlegtes verhalten (mitgehen in die wohnung) entschuldigt eine vergewaltigung
Re: woher weißt Du
Antwort von bobfahrer am 12.09.2012, 21:50 Uhr
Eine 15 Jährige in dem Umfeld ist sicher nicht zu vergleichen mit wohlbehüteten Mädchen aus Bürgerlichem Umfeld. Wir wissen doch gar nichts, nicht ob sie schon öfter was mit dem hatte, oder in dem milieu bereits seit Jahren verwurzelt ist, ob sie Drogen oder Alkoholmißbraucht hat usw...., klar rechtfertigt das keine Vergewaltigung (nichts rechtfertig das klaro) - aber ich denke das es dennoch ein Unterschied ist ob sie pansich wurde und deutlich zeigte das sie Angst hat und das nicht möchte oder ob sie halblebig das "heute eher nicht" will was evtl einige male vorher mit Zustimmung gelaufen ist. Hier gibt es zu wenig Infos und auch die Aussagen beiderseits scheinen mir milieubedingt verwaschen zu sein.
Ich hab zwar keine Tochter, hätte ich eine würde sie aber sicher mit 15 nicht bei irgendeinem Assi pennen. Ist halt alles eine Frage des Umfeldes.
bobfahrer, da muss ich brechen
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 21:57 Uhr
es gibt in bedrohungssituationen nicht nur kampf- und fluchtreflexe, sondern auch das erstarren. bei tieren ist es der totstellreflex. das erstarren kann auch innerlich sein.
sollte das mädchen u.u. bereits früher sexuelle gewalt erlebt haben kann so eine reaktion umso wahrscheinlicher sein.
außerdem - hab ich das falsch gelesen, sie hatte doch gesagt dass sie nicth will?
Mach doch
Antwort von bobfahrer am 12.09.2012, 22:03 Uhr
Mir egal, dann brech halt.
Solche Zeitungsberichte kannst du in die Tonne klopfen, super Futter für solche Foren wie dieses.
Nochmal, wir wissen nichts und seine bloße asoziale Identität berechtigt keinen Richter ihn für etwas zu verurteilen was man nicht beweißen kann.
Und tatsächlich kann siwas wie Rache im Spiel gewesen sein, wie gesagt wir waren nicht dabei!
Was ich mich aber immer wieder Frage, was findet die Damenwelt an solchen Elementen das sie sogar mit in der Behausungen gehen?
Re: Mach doch
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:15 Uhr
"Was ich mich aber immer wieder Frage, was findet die Damenwelt an solchen Elementen das sie sogar mit in der Behausungen gehen?" --- das frage ich mich auch, allerdings ist es einfach mal irrelevant. NICHTS rechtfertigt eine vergewaltigung.
keinem mann würde ein mann sagen wenn der vergewaltigt würde und vorher "nein, ich will das nicth" gesagt hätte, dass das nicth deutlich genug war. oder die verantwortung, direkt oder indirekt, zuschieben.
Re:
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:16 Uhr
wenn ein mann "nein" sagt (und nein, ich bin keine männerhasserin!) dann wird das als nein akzeptiert. sagt eine frau "nein", ist das nicht deutlich genug.
bei sowas könnt ich die wände hochgehen.
("du bist so süß wenn du wütend bist", so ein spruch würde doch auch noch passen)
die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:21 Uhr
ich muss mich auf die finger setzen
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von Treva am 12.09.2012, 22:25 Uhr
und weshalb sagst du das nun mir? ich weiß das.
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:28 Uhr
es war eine bekräftigung dessen, was du gesagt hast und bezog sich damit indirekt auf hgmeier.
Re: woher weißt Du
Antwort von Maxikid am 12.09.2012, 22:34 Uhr
Dem kann ich so nicht zustimmten. Ich kenne einige Kinder aus sehr guten Verhältnissen, die und gerade die, irgendwann ausreissen wollen, um ihre Eltern zu ärgern und dann auch mit komischen Gestalten rumhängen oder sehr abstürzen.
Gruß maxikid
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von hgmeier am 12.09.2012, 22:35 Uhr
>>die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Das ist auch mir klar. Daher muß es andere Beweise geben, die auf einen nichteinvernehmlichen Geschlechtsverkehr hinweisen. Fehlen die kann man halt nichts nachweisen.
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von Treva am 12.09.2012, 22:36 Uhr
ok, dann hatte ich dich falsch verstanden. bei mir ist das schon sehr lange her und ich kann heute damit umgehen.
was mich nur immer wieder stört, bzw aufregt, ist diese ständige schuldzuweisung, siehe bobfahrer. aber auf ihn mag ich gar nicht eingehen.
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:42 Uhr
ich kann mittlerweile auch damit umgehen.
bei solchen diskussionen krieg ich aber echt die wut.
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von mama.frosch am 12.09.2012, 22:43 Uhr
was schwebt dir da dann so als beweismittel vor?
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von hgmeier am 12.09.2012, 22:51 Uhr
>was schwebt dir da dann so als beweismittel vor?
Das ist ja das Problem - es gibt sehr wenig Eindeutiges. Selbst sichtbare Zeichen von Gewalt sind bei den heute auch unter jungen Menschen immer häufiger anzutreffenden Praktiken eigentlich kein zwingendes Indiz mehr - werden aber glücklicherweise von der Justiz noch entsprechend bewertet.
Gibt es keine eindeutigen Anzeichen so landet man irgendwo bei "Aussage gegen Aussage" und so was muß zwangsläufigig fast immer zugunsten des Angeklagten ausgehen sofern der sich nicht selber verplappert.
Aber was soll man machen? In solchen Fällen einfach gewisse Rechtsnormen über Bord werfen und lieber einen zu viel einsperren als einen zu wenig? Das kann auch nicht die Lösung sein.
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von oma am 12.09.2012, 23:00 Uhr
Eine vergewaltigte Frau hat immer "lebenslänglich". Und mit dem Freispruch für den Täter folgt nach der physischen Gewalt für sie auch noch die psychische.
Und das ist dann die bessere Lösung?
Ein "Nein", und sei es noch so leise, MUSS genauso gewertet werden. Und dass das Mädel im geschilderten Fall "Nein" gesagt hat, ist doch gar nicht strittig!
Gibt es da eine Dezibelgrenze, ab wann der Mann darauf hören muss?
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von hgmeier am 13.09.2012, 7:00 Uhr
Wieso ist das "Nein" unstrittig? Hat etwa der mutmaßliche Täter dieses bestätigt?
Re: woher weißt Du
Antwort von anbin39 am 13.09.2012, 7:40 Uhr
"würde sie aber sicher mit 15 nicht bei irgendeinem Assi pennen. Ist halt alles eine Frage des Umfeldes."
Re: die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum
Antwort von groschi am 13.09.2012, 7:47 Uhr
natürlich stand aussage gegen aussagen.
hätte die richterin den freispruch mit einem " die beweise reichen einfach nicht für eine verurteilung und im zweifel für den angeklagten" erklärt, so wäre die empörung sicher weitaus geringer. dem opfer aber zu sagen "hättest ja weglaufen können oder lauter nein sagen müssen" ist ein schlag ins gesicht für jedes opfer
Re: woher weißt Du
Antwort von groschi am 13.09.2012, 7:49 Uhr
ich komme aus einem stabilen, sicheren umfeld und habe dennoch dinge getan, die gefährlich waren...
selbst eine prostituierte hat das recht "nein" zu sagen. ein 15-jähriges kind, das sich unüberlegt in eine gefährliche situation begeben hat, hat das nicht??
erst mal ruhigbleiben und nachdenken
Antwort von lotte_1753 am 13.09.2012, 9:30 Uhr
Eines der Grundfesten unseres Rechtsstaats sind Verteidigungsrechte vor Gericht und der Grundsatz, dass nur dann bestraft werden kann, wenn keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen. Da ist hinzunehmen, dass einige Täter straffrei ausgehen, obwohl sie wahrscheinlich die Tat begangen haben. Das ist immer schlimm für das Opfer, aber es ist weniger schlimm, als jemanden unschuldig einzusperren. Soviel zum Grundsatz. Dann gibt es natürlich immer auch Richter die es sich entweder zu leicht machen, oder krude Ansichten haben wie weiland Herr Schill, oder vielleicht einfach nur Formulierungen wählen, die aus dem Zusammenhang gerissen sich ziemlich krass anhören.
Hier handelt es sich vielleicht einfach um letzteres. Ist ja jetzt nicht so, dass die Lebensumstände der Beteiligten die Wahrheitsfindung einfacher machen. Und natürlich ist wehren und wegrennen ein (ein !!!) Indiz, das berücksichtigt werden muss. Geht doch gar nicht anders.
Ist schon erstaunlich, dass einer sich vor aller Öffentlichkeit lächerlich machenden Bettina Wulff hier mehr Verständnis entgegengebracht wird, als einer Richterin, die sich unter Umständen mit dem Urteil schwer getan hat, und aus deren Begründung ein Satz nun aus dem Zusammenhand gerissen zur "Verurteilung" ausreicht. Vielleicht ist die Richterin auch total meschugge, aber vielleicht auch nicht. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Assange-Diskussion.
Aber gut. Nur mal so zum Nachdenken: Da gibt es ein schönes Beispiel in einem der Bücher von Schirach: gangrape einer 15 oder 16-jährigen aus einem Volksfest durch die 8-Mann-Band. Kind schwer verletzt (oder war sie gar tot?). Einer der 8 macht nicht mit und ruft anonym Polizei und Krankenwagen. Er sagt auch vor Gericht nicht aus. Alle freigesprochen, weil jeder der Eine hätte sein können. Nicht schön, aber nur so kann ein Rechtsstaat funktionieren.
Hmmmmm, problem mit schüler-bafög
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FAST so wichtig wie Bettin Wulff!
Kann mir jemand sagen was bei einem " Aufnahmeassessment" passiert bzw....
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EPDDWNB: Wo ist die blöde UHR????