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Geschrieben von hgmeier am 12.09.2012, 22:51 Uhr

die wenigsten vergewaltiger vergewaltigen vor publikum

>was schwebt dir da dann so als beweismittel vor?

Das ist ja das Problem - es gibt sehr wenig Eindeutiges. Selbst sichtbare Zeichen von Gewalt sind bei den heute auch unter jungen Menschen immer häufiger anzutreffenden Praktiken eigentlich kein zwingendes Indiz mehr - werden aber glücklicherweise von der Justiz noch entsprechend bewertet.

Gibt es keine eindeutigen Anzeichen so landet man irgendwo bei "Aussage gegen Aussage" und so was muß zwangsläufigig fast immer zugunsten des Angeklagten ausgehen sofern der sich nicht selber verplappert.

Aber was soll man machen? In solchen Fällen einfach gewisse Rechtsnormen über Bord werfen und lieber einen zu viel einsperren als einen zu wenig? Das kann auch nicht die Lösung sein.

 
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