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von dhana  am 17.09.2018, 13:41 Uhr

Rentenberechnung

Hallo,

meine Eltern haben sich das mal ausrechnen lassen - zum Abschluss einer Altersteilzeit, bei der mein Vater erst 2 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, aber nur einen Teil des Geldes bekam und dann 2 Jahre Freistellungsphase, wo er eigentlich hätte das Geld weiterbekommen sollen aber halt ohne Arbeiten...
Während der Freistellungsphase kam eine Gesetzesänderung und er bekam noch einen Teil seiner ausgerechneten Bezüge...
Rente bekommt er jetzt deutlich weniger, als ihm zu Beginn des Vertragsabschlusses für die Altersteilzeit ausgerechnet wurde... sprich er musste seinen Teil vom Vertrag erfüllen - der Gesetzgeber darf seinen Teil ändern wie es gerade passt - gibt dann auch kein Rücktrittsrecht.

Wir will man auf der Basis noch Ausrechnen was man in 5, 10 oder 20 Jahren bekommt?
Wie will man da überhaupt noch irgendwelche Verträge zur Altersicherung abschliessen? Wenn man keinerlei Rechtssicherheit hat, das zum Renteneintritt gilt, was heute im Vertrag unterschrieben wird.

Sprich frag einfach eine Glaskugel die ist sicher genauso zuverlässig wie eine Rentenberechnung.

Gruß Dhana

 
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