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Geschrieben von shinead am 24.08.2018, 11:26 Uhr

Persönlichkeitsrechte/Frontalaufnahmen bei Demos

Wenn der Herr, der in einer Gruppe ganz legal und ohne Nahaufnahme mitgefilmt wurde, nicht auf die Kameraleute zugelaufen wäre, dann hätte niemals eine Frontalaufnahme stattgefunden.
So wie das gelaufen ist, hat er zwar gesagt, dass er nicht gefilmt werden möchte, durch seine Aktion hat er aber genau das Gegenteil bewirkt.

Kameramänner tendieren dazu in solchen Fällen weiter zu filmen, da es leider oftmals zu Gewalttätigkeiten kommen kann und der filmende dann einfach Beweise für den Hergang hat.
Gerade bei Demos mit "riskanten" Gruppierungen ist das häufig der Fall.

Die unter deinem Twitter-Tweet stattfindende Diskussion ist übrigens sehr viel interessanter als der Tweet selbst. So eindeutig wie Herr Bittner das hin stellt, ist es nämlich doch nicht.
Schlussendlich werden die Gerichte entscheiden was richtig und was falsch ist. Die Frage ist: was ist wichtiger, das Wort, oder die Aktion? Beides können rechtlich bindende Aussagen treffen.

 
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