Geschrieben von Maca am 02.02.2023, 16:51 Uhr |
Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?
In so einem Fall kann es gar kein richtiges oder falsches Handeln geben und ich bin dankbar, in so einer Situation noch nie gewesen zu sein,
Mein Vater hatte bis zu seinem Tod, während eines langen Krebsleidens, selber entscheiden können und wir als Familie waren uns in allem immer einig, auch in dem, was er gewollt hätte. Das macht alles soviel einfacher.
Deshalb schrieb ich auch, man solle sich und seine Motive/ Bedürfnisse ehrlich hinterfragen und auch die des anderen ( der Mutter) möglichst nicht werten.
Wenn man zu dem aufrichtigen Schluss kommt,
„Omi hat so am Leben gehangen, sie will ganz gewiss noch soviel mitnehmen wie möglich“
ist es ja klar und absolut richtig, sich für den Lebenserhalt einzusetzen.
Für meine Mutter wüsste ich in so einer Situation ganz genau, was sie wollen würde und ich könnte mir vorstellen, dass es meiner Tochter auch sehr schwerfiele, das zu akzeptieren und wir da in unserer Haltung sehr konträr wären.
Niemandem wünscht man solche Herausforderungen und ich wollte die Haltung der TE gar nicht werden.
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