Geschrieben von Berlin! am 02.02.2023, 16:03 Uhr |
Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?
Ich verstehe Deine Beweggründe. Was Du sagst, ist auch tatsächlich in vielen Fällen der richtige Weg.
Ich gebe aber zu bedenken, dass man das wirklich sicher wissen sollte. Und: man selbst war ja (hoffentlich) noch nie in so einer Situation, also in der Situation der Patientin.
Ein Beispiel: die Mutter meiner ältesten Freundin, wir kennen uns seit mehr als 40 Jahren gut, hatte ein schweres Lungenemphysem. Sie war dauerhaft beatmet, bettlägerig, konnte wegen der Beatmung nicht mehr richtig sprechen. Ein zustand, den ich mir schlimm vorstelle.
Aber: sie hat mehrfach deutlich zu verstehen gegeben, dass sie lieber so leben will als gar nicht. Und dass sie sich freut, besuch zu bekommen, die Enkel:innen zu sehen etc. pp..
Unsere Sicht hat viel damit zu tun, dass wir schwere Erkrankungen schnell als unerträglich empfinden, nicht lebenswert. Aber Krankheiten und Einschränkungen gehören zum Leben dazu. Und was lebenswert ist, ist so individuell wie ein Fingerabdruck.
Deswegen finde ich, im vorliegenden Fall, ist es nicht verkehrt, die Oma aufwachen zu lassen. Zu schauen, wie es ihr geht, wie sie reagiert. Außerdem, das sage ich aus eigener Erfahrung: für das Trauern ist es enorm wichtig, Abschied zu nehmen. Noch einmal etwas sagen zu können und eine Antwort zubekommen.
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