Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Windpferdchen am 02.02.2023, 10:07 Uhr

Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Das muss man leider gerichtlich klären lassen. Denn wie und wem willst du beweisen, dass „nachweislich“ eine Demenz vorlag? Gibt es ein ärztliches Gutachten genau zu diesem Punkt? Vermutlich eher nicht. Die Aussage eines Hausarztes dir gegenüber reicht da nicht, es muss schriftlich bestätigt und „gerichtsfest“ sein.

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.