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Geschrieben von Maca am 02.02.2023, 13:52 Uhr

Patientenverfügung oder Betreuungsbeschluss gültig?

Hallo,

Grundsätzlich steht eine vorliegende und gültige Patientenverfügung über allem und deren Zuwiderhandlung wäre nicht rechtens, vollkommen egal, was der Betreuer sagt.
Aber dafür muss sie eben gültig sein, der Verfasser der Verfügung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einwilligungsfähig gewesen sein.
Das war deine Oma wohl nicht.
Die Hürden das zu beweisen sind aber wohl hoch und ich weiß nicht, ob man immer davon davon ausgehen kann, ob Gerichte in einem solchen Fall die Patientenverfügung als ungültig erklären.

Gehst du denn nicht davon aus, dass deine Mutter im Sinne deiner Oma entscheiden möchte, dem, was diese gewollt hätte, versucht gerecht zu werden?

Du hast selbstverständlich jedes Recht auf deinen Standpunkt.
Ich weiß nur nicht, ob man als Enkelin aus dem gleichen Erfahrungsschatz, im Hinblick auf erlebte Zeit mit einer Person ( deiner Oma), zugreift, wie die eigene Tochter.
Und das würde ich bedenken, wenn man für andere entscheiden muss.
Der Arzt ist emotional nicht involviert und es ist seine Aufgabe Leben zu retten, die Folgen sind für ihn eher zweitrangig, bedenke das auch.

Viel Kraft für Euch!!

 
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